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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-09-09

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-09

Wortprotokoll

Obwohl ich bei der Minderheit nicht aufgeführt bin, unterstütze ich diese Minderheit. Ich komme zur Gesetzgebung. In Artikel 43 steht: "Der Tarif ist eine Grundlage für die Berechnung der Vergütung." Er kann - er kann - namentlich durch Einzelleistungstarife gemäss Buchstabe b oder durch pauschale Vergütungen gemäss Buchstabe c vorgesehen werden. Die gesetzliche Grundlage ist also schon da. Man kann pauschale Vergütungen vornehmen. Das wird dann auch durch die Tarifpartner getan. Ich muss vielleicht noch meine Interessenbindungen darlegen: Ich bin Verwaltungsrat der CSS und auch im Vorstand von Spitex Schweiz. Wie gesagt: Die Tarifpartner können das heute schon anwenden, und - es wurde von meinen Vorrednern gesagt - es wird auch getan.

Ich möchte nicht die Pauschalen schlechtreden. Diese können hilfreich sein. Sie sind auch kostensenkend. Sie können dort zur Kostensenkung beitragen, wo sie angewendet werden. Das ist unbestritten. Die Tarifpartner werden sich ja nur dann auf Pauschalen einigen, wenn sie gegenüber den Einzelleistungstarifen Vorteile, also tiefere Kosten bei gleichbleibender Qualität, bringen. Sonst werden sich die Tarifpartner hier nicht einigen. Pauschalen machen, das muss man vielleicht noch sagen, nur dann Sinn, wenn die Leistungen vergleichbar sind und in einer gewissen Menge - die Kataraktoperation wurde als Beispiel erwähnt - vorgenommen werden. Es darf also nicht um Einzelfälle gehen. Ferner muss berücksichtigt werden, dass regionale Unterschiede in der Versorgung bestehen. Es ist also ein ganzer Kratten von Themen, der berücksichtigt werden muss, wenn man überhaupt Pauschalen anwenden will.

Es ist wenig sinnvoll, parallel zu einer nationalen ambulanten Einzelleistungsstruktur auch eine nationale Pauschalstruktur zu unterhalten. Ideal wäre eine Kombination der beiden Vergütungsarten in einer einzigen Tarifstruktur. Das heisst, die Leistungsvergütung beinhaltet eine Pauschale und einen Einzelleistungsanteil. Aber das ist bereits möglich; deshalb habe ich am Anfang das Gesetz erwähnt. Deshalb braucht es eigentlich keine Gesetzesänderung.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zuzustimmen.