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Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-09-09

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Ob wir es wollen oder nicht: Die Corona-Pandemie dauert an, und die vom Bundesrat beschlossenen Notverordnungen laufen in der nächsten Woche aus. Es braucht deshalb dieses Covid-19-Gesetz, um eben auch rasch und vor allem auch demokratisch legitimiert auf unvorhersehbare Entwicklungen während dieser andauernden Krise reagieren zu können, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung, im Asyl- oder Ausländerbereich, bei verfahrensrechtlichen Massnahmen, in den Bereichen Kultur und Medien, aber auch beim Erwerbsausfall oder der Arbeitslosenversicherung.

Die SP begrüsst deshalb dieses Gesetz wie auch seine zeitliche Befristung auf Ende 2021 und hat auch bereits in der Diskussion verlangt, dass die Kantone, die Sozialpartner, aber auch wir als Parlament besser in die Beratung zu den Verordnungen einbezogen werden.

Mangelhaft ist das Covid-19-Gesetz jedoch vor allem in einem Punkt: die wirtschaftliche Existenzsicherung von Zehntausenden hier in der Schweiz. Der Bundesrat verschliesst seit Monaten die Augen vor dieser Realität. Wir haben Hunderttausende Selbstständigerwerbende, Geschäftsinhaberinnen und auch prekär beschäftigte Personen, die total unverschuldet in diese Situation geraten sind. Betroffen sind vor allem die Veranstaltungs- und die Reisebranche. Darüber hinaus stehen aber auch Zehntausende vor dem Konkurs, weil sie seit über einem halben Jahr keine Aufträge mehr haben. Auch Beschäftigten in atypischen Arbeitsverhältnissen, die z. B. Arbeit auf Abruf leisten, droht die Arbeitslosigkeit, wenn die Kurzarbeitsentschädigung nicht weiter ausgedehnt wird.

Wir stehen heute vor einer entscheidenden Frage. Wir stehen vor der Frage, ob wir bereit sind, mittels geeigneter und bewährter Massnahmen die Existenz von Zehntausenden zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten und den konjunkturellen Aufschwung zu ermöglichen, oder ob wir diese Betroffenen sich selbst überlassen sowie Erwerbslose, Massenarbeitslosigkeit, Massenkonkurse und zusätzliche Kosten für die Sozialhilfe in Kauf nehmen wollen.

Konkret verlangen wir die Weiterführung der Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständige und Geschäftsinhaber, eine Ausweitung auf Personen mit einem Einkommen von über 90[NB]000 Franken und die Weiterführung der Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende in befristeten Anstellungsverhältnissen und auch für solche auf Abruf. Diese beiden entsprechenden Minderheitsanträge werden übrigens auch von der Konferenz der Kantonsregierungen unterstützt. Zusätzlich wollen wir aber auch, dass die Kurzarbeitsentschädigung bei Geringverdienenden auf 100 Prozent erhöht wird. Wer 4000 Franken pro Monat verdient, kann nicht über Monate hinweg eine Reduktion des Einkommens in Kauf nehmen, ohne zur Sozialhilfe gehen zu müssen.

Zusätzlich braucht es in diesem Covid-19-Gesetz auch eine Konjunkturförderung. Die Krankenkassen sitzen auf Milliardenreserven. Wenn dieses Geld an die Bevölkerung zurückverteilt wird, dann machen wir das, was wir in einer Krise tun sollten: die Kaufkraft der Menschen stärken. Es stellt sich nicht die Frage, ob wir uns das alles leisten können. Es stellt sich die Frage, ob wir es uns leisten können, nichts zu tun. Die Alternative führt nämlich - ich habe es vorhin gesagt - zu Konkursen, Arbeitslosigkeit, nicht zurückbezahlten Krediten, steigenden Sozialhilfekosten oder anderen Sozialversicherungskosten. Das kommt uns deutlich teurer zu stehen, als hier diese Entschädigungen im bescheidenen Umfang weiterzuführen.

Welche Firma kann monatelang ohne Einnahmen und nur mit Fixkosten überleben? Keine einzige. Die grossen Firmen, die Swiss, vor zehn Jahren die UBS, waren Sie sofort bereit zu retten. Heute haben wir es in der Hand, den kleinen, den margenschwachen, jenen, die völlig unverschuldet in diese Situation geraten sind, die wirtschaftliche Existenz zu sichern.