Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2020-09-09
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-09
Wortprotokoll
Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur von National- und Ständerat stimmten der parlamentarischen Initiative, die der frühkindlichen Förderung neue Impulse geben soll, am 12. Januar 2018 respektive am 14.[NB]Mai 2018 bereits einmal zu. Ebenso stimmte der Nationalrat dem Anliegen der parlamentarischen Initiative im Juni 2020 mit[NB]109 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen klar zu. Unsere WBK-S beriet das Geschäft am 26. Juni 2020 und beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen die Annahme der Vorlage.
Die WBK-N wie auch unsere Kommission schlagen Ihnen vor, die Kantone dabei zu unterstützen, strategiegebundene Massnahmenpakete im Bereich der Förderung während der frühen Kindheit zu entwickeln und umzusetzen. Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig Finanzhilfen in Form einer 50-Prozent-Beteiligung gewähren kann. Diese Anschubfinanzierung soll auf die Dauer von je drei Jahren in der Höhe von jährlich maximal 100[NB]000 Franken befristet werden. Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative "Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter" umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung stärker im Schweizer Bildungssystem zu verankern und damit einen Beitrag zur Schaffung der Chancengerechtigkeit beim Schuleintritt zu leisten.
Massnahmen zur frühen Förderung von Kindern erweisen sich sowohl aus volkswirtschaftlicher als auch aus gesellschaftlicher Sicht als äusserst effizient und nachhaltig. Die Wirtschaft profitiert längerfristig von gut qualifizierten Fachkräften und die Kinder von einer frühen Förderung, die sich später auszahlt. Fachleute sind sich nämlich einig, dass eine Stärkung der Bildungsmassnahmen in der frühen Kindheit einen positiven Einfluss auf die spätere Schul- und Berufskarriere der Kinder hat. Der Staat stellt sich längerfristig durch höhere Steuereinnahmen und tiefere Sozialausgaben besser. Wissenschaftliche Studien aus der Bildungsökonomie belegen zudem, wie nachhaltig und ertragreich [PAGE 725] Investitionen in Massnahmen für die frühe Bildung und Förderung von Kindern ab Geburt sind.
Erlauben Sie mir eine Bemerkung redaktioneller Art zuhanden der Materialien. Bei der Kontrolle der Schlussabstimmungstexte ist mir ein Fehler im Gesetzestext bei Artikel 11a Absatz 1 der französischen Version aufgefallen. Das Wort "maximal" müsste im ersten Satz ersatzlos gestrichen werden, sodass es neu heisst:
"En dérogation à la définition par l'article 4 des groupes cibles de la présente loi, la Confédération peut allouer à quatre cantons par an au plus des aides financières uniques pour une durée de trois ans pour leurs programmes dans le domaine de la politique de la petite enfance."
Die deutsche und die italienische Version sind korrekt.
Es geht bei der frühkindlichen Förderung um unglaublich viel. Die Politik der frühen Kindheit ist enorm wichtig. Es braucht neue Impulse. Die parlamentarische Initiative beruht auf nationalen und internationalen Studien. Diese zeigen eben, wie wichtig und wie stark die frühe Förderung der Armutsprävention dient, die Integration fördert, sich positiv auf die Gesundheit auswirkt und auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wertvoll ist. Das Ziel besteht darin, dass Kinder mit gleichen Chancen in ihre Schulkarriere starten können und dass die soziale Selektivität verringert werden kann. Der Schweizerische Wissenschaftsrat hat die soziale Selektivität zur Herausforderung erklärt und empfiehlt, die frühkindliche Förderung zu forcieren. Auch die Schweizerische Unesco-Kommission sieht Handlungsbedarf.
Die Idee ist, dass der Bund die Kantone bei der Erarbeitung von Konzepten unterstützt. Die etablierten Zuständigkeiten bei den Kantonen und Gemeinden werden vollständig respektiert. Der Betrag von total 8,45 Millionen Franken ist auf zehn Jahre befristet. Der Betrag ist enorm klein, bewirkt aber enorm viel, wie bisherige Erfahrungen mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz zeigen, welches bereits ein solches Instrument enthält bzw. enthielt. Die Kantone können während zehn Jahren Gesuche für einen finanziellen Beitrag stellen, wenn sie ihre Kinder- und Jugendförderung weiterentwickeln. Die überwiegende Mehrheit der Kantone hat sich in der Vernehmlassung positiv dazu geäussert.
Ich bitte Sie, gemäss der Kommissionsmehrheit auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.