Dobler Marcel · Nationalrat · 2020-09-09
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-09
Wortprotokoll
Es geht jetzt um die Frage, welche Teile der Verordnungen, die gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung und Artikel 7 des Epidemiengesetzes vom Bundesrat verabschiedet worden sind und jetzt auslaufen, in welcher Form weitergeführt werden sollen. Das Notrecht soll enden.
In Block 1 gibt es wichtige notrechtlich beschlossene Massnahmen, die aufrechterhalten werden müssen, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie zum Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft notwendig sind. In Block 1 werden die Artikel 1 bis 4 behandelt. Es geht um für die Schweiz wichtige Sachgebiete, für die dem Bundesrat während der Covid-19-Krise besondere Befugnisse eingeräumt wurden. Zur Bewältigung der Krise braucht es Befugnisse in der Gesundheitsversorgung, Artikel 2, beim Arbeitnehmerschutz, Artikel 3, und im Ausländer- und Asylbereich, Artikel 4.
Sie haben aus den Medien sicher mitbekommen, wie die Bevölkerung während der Krise WC-Papier gehamstert hat. Eine gleiche Situation gab es auch bei den Spitälern, was zu einer weltweiten Verknappung von Medikamenten führte. Um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, braucht es diese besonderen, zeitlich befristeten Befugnisse.
Dies ist auch im Ausländer- und Asylbereich der Fall. Stellen Sie sich vor, in einem Nachbarland, in einer grenznahen Region oder auch an einem Urlaubsziel läuft die Krise aus dem Ruder. Es muss möglich sein, unmittelbar darauf zu reagieren und die Ein- und Ausreise gezielt zu regeln.
Nun zu den einzelnen Artikeln und Minderheiten. Ich komme zu Artikel 1, "Gegenstand und Grundsätze", Absatz 2: Ich bitte Sie, die Minderheit Glarner abzulehnen. Sie ist unnötig. Das Subsidiaritätsprinzip gilt auch in diesem Gesetz und ist allgemein in der Verfassung enthalten. Ab wann die Möglichkeiten von Privaten erschöpft sind, ist unklar. Stimmen Sie der Mehrheit zu.
Zu Artikel 1 Absatz 3: Die Minderheit Prelicz-Huber will dem Bund vorschreiben, neben den Kantonen auch die Verbände der Gemeinden und Städte in die Erarbeitung von Massnahmen einzubeziehen. In einer Notlage ist es zwingend, kurze Wege zu haben und schnell handeln zu können. In jedem Fall alle Städte und Gemeinden mit einzubeziehen, wäre nicht praktikabel und würde zu Reibungsverlusten führen. Das heisst aber nicht, dass dies situativ nicht gemacht werden kann und soll.
Zu Artikel 1 Absatz 4: Wir bitten Sie, dem Antrag der SPK-N zuzustimmen. Dieser Antrag regelt sinnvoll den Einbezug unseres Milizparlamentes. Die FDP-Liberale Fraktion wird diesem Antrag grossmehrheitlich zustimmen. Dies gilt auch für den Einzelantrag Rutz Gregor zu Absatz 4bis.
Kommen wir nun zu den Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung in Artikel 2: In Absatz 2 Buchstabe c will die Minderheit Weichelt-Picard eine zusätzliche Präzisierung bei Ausnahmen von der Zulassungspflicht für Arzneimittel, für die Anpassung der Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren. Es kann in einer Krise gefährlich sein, wenn ein Arzneimittel zu schnell zugelassen wird, das schwere Nebenwirkungen erzeugt. Wir empfehlen Ihnen, diese explizite Ausnahme von der Zulassungspflicht abzulehnen.
Zu Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e: Wenn man Güter beschafft, lagert man sie auch; das versteht sich von selbst. Eine solche Formulierung wie die der Minderheit ergäbe keinen Mehrwert und ist folglich unnötig. Lehnen Sie also den Antrag der Minderheit Weichelt-Picard ab!
Nun zu den Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, zu Artikel 3 Absatz 1: Hier geht es um die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und darum, den Arbeitgebern diesbezügliche Pflichten aufzuerlegen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, mit dem die Kostenfolgen dieser Massnahmen geregelt werden und der den Unternehmen Anspruch auf Rückerstattung gewährt.
Nun zu den Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich, zu Artikel 4 Buchstabe a: Sie mögen sich sicherlich an die mediale Berichterstattung erinnern, in der es hiess, dass sich Konkubinatspaare an einem Grenzzaun treffen mussten, weil aufgrund der Covid-19-Massnahmen eine Einreise verweigert wurde. Der Antrag der Kommissionsmehrheit nimmt dieses Problem auf und will für den Familiennachzug und für Konkubinatspartner eine Ausnahme schaffen. Bitte stimmen Sie diesem Mehrheitsantrag zu!
Zu Artikel 4 Buchstabe b: Ich bitte Sie, bezüglich der Erstreckung der Fristen dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Crottaz abzulehnen. Im Asylgesetz ist kein Fristenstillstand vorgesehen.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, in allen anderen Fällen jeweils dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die Einzelanträge abzulehnen.