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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-09-10

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10

Wortprotokoll

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir in der ersten Jahreshälfte 2020 zusätzliche Ausgaben von 31 Milliarden Franken sowie Bürgschaften und Garantien von 42 Milliarden Franken bereitgestellt. Aktuell zeichnet sich ab, dass die bewilligten Mittel nicht in allen Bereichen voll ausgeschöpft werden. In der Juni-Hochrechnung vom 12. August dieses Jahres werden die ausserordentlichen Ausgaben auf 17,8 Milliarden Franken geschätzt. Nicht ausgeschöpft werden aus heutiger Sicht insbesondere die Mittel für die Kurzarbeitsentschädigung, dort sind es 12,2 Milliarden statt der bewilligten 20,2 Milliarden, für den Corona-Erwerbsersatz 2,3 Milliarden statt der bewilligten 5,3 Milliarden Franken sowie für die Beschaffung von Sanitätsmaterial 1,1 Milliarden statt 2,3 Milliarden Franken. Die mit den Schätzungen verbundene Unsicherheit ist aber gross, da die Weiterentwicklung der Pandemie und die Belastungen per Ende Jahr schwer abschätzbar sind.

Vom Verpflichtungskredit im Umfang von 40 Milliarden Franken für verbürgte Covid-Überbrückungskredite an Unternehmen wurden zwischen dem 26. März und dem 31. August knapp 17 Milliarden Franken beansprucht. Rund 14 Milliarden Franken des Bürgschaftsvolumens entfallen dabei auf rund 135[NB]000 Bürgschaften für Kredite bis 500[NB]000 Franken. Der durchschnittliche Kreditbetrag liegt bei 100[NB]000 Franken. Die übrigen knapp 3 Milliarden wurden für rund tausend Bürgschaften für Covid-plus-Kredite eingesetzt, wobei der durchschnittlich verbürgte Kreditbetrag bei 2,8 Millionen Franken liegt.

Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass im Jahr 2020 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen nötig sind. Diese dreizehn Nachträge von insgesamt 769,9 Millionen Franken werden mit der vorliegenden Sonderbotschaft zum Nachtrag IIb beantragt. Sie entfallen grösstenteils auf die Kosten für Corona-Tests, die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds und die Rekapitalisierung von Skyguide. Weitere Nachträge betreffen die Kultur, Darlehen an Entwicklungsländer, Presseförderung, ETH-Immobilien und die Parlamentsdienste.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden. Sie werden in der Wintersession voraussichtlich nochmals einen Nachtrag beraten müssen.

Die Finanzkommission hat die Nachträge an ihrer Sitzung vom 23./24. August unter Teilnahme von Bundesrat Ueli Maurer, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Alain Berset beraten. Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, und weitere Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Bundesämter waren ebenfalls abwechselnd anwesend.

Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zu einzelnen ausgewählten Krediten.

Ich beginne mit den Nachträgen der Parlamentsdienste. Die Parlamentsdienste beantragen einen Nachtrag von 3 Millionen zusätzlich zum Nachtragskredit aus dem letzten Nachtrag IIa von 3,7 Millionen Franken. Von diesen 3 Millionen wird nur ein kleiner Teil von 200[NB]000 Franken für diese Plexiglas-Abschrankungen in den Sälen verwendet; der Rest ist für anderweitige organisatorische Mehraufwendungen der Parlamentsdienste.

Unbestritten waren die Nachträge für die Kulturschaffenden im Online-Bereich. Der Bund kann auch mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen zur 50-prozentigen Mitfinanzierung von Ausfallentschädigungen abschliessen. Die Ausgaben können innerhalb bereits bewilligter Kredite kompensiert werden.

Länger diskutierte die Kommission die gesundheitlichen Massnahmen. Dabei überprüfte sie die Erhöhung des Funktionsaufwands im BAG zur Finanzierung der Krisenorganisation, der Informationskampagnen, Hotlines und der Entwicklung des Proximity-Tracing-Systems. Unbestritten blieben auch die beantragten Beiträge zum Gesundheitsschutz und zur Prävention.

Um rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können, soll so viel getestet werden, wie möglich und sinnvoll ist. Der Bund übernimmt deshalb seit dem 25. Juni sämtliche Kosten für Corona-Tests, wobei ein Nachtrag von 288,5 Millionen Franken beantragt wird. Derselbe Betrag soll nochmals im Budget 2021 eingestellt werden. Diese Massnahme erfolgt in Absprache mit den Kantonen. Dafür soll der Bund die Ausfälle der Spitäler nicht mittragen müssen. Gemäss Aussage der Verwaltung sollen für die PCR-Tests insgesamt 169 Franken für den Arzt, den Abstrich, das Schutzmaterial und die Übermittlung der Resultate ausgegeben werden. Serologische Tests sollen 113 Franken kosten. Die Kommission erwartet, dass die Kosten pro Test einheitlich und unabhängig von der Durchführungsstelle vergütet werden. Die Kosten dürften aufgrund der Skaleneffekte auch günstiger werden. Als Berechnungsbasis wurde von 8000 Tests pro Tag in sechs Monaten ausgegangen. Es ist zu erwarten, dass der Bund Regelungen aufstellt, wie oft und bei welchen [PAGE 728] Symptomen Personen Anspruch auf die Vergütung der Testkosten haben werden. Erkenntnisse aus den Tests sollen eine schlüssige Grundlage bieten, um die richtigen strategischen Entscheide zur Eindämmung der Corona-Auswirkungen zu treffen. Die 288,5 Millionen werden über den bereits bewilligten Kredit für Beschaffungen von Sanitätsmaterial kompensiert.

In der Debatte wurden auch Fragen zum aktuellen Stand der Bemühungen bei der Tracing-App und betreffend die Bemühungen und Verpflichtungen des Bundes bei der Impfstoffbeschaffung gestellt. Der Bund verfolgte bei der Impfstoffbeschaffung folgende Strategie:

1.[NB]Zur Bekämpfung der saisonalen Grippe sollen genügend Impfstoffe zur Verfügung stehen.

2.[NB]Die Förderung der Entwicklung eines wirksamen Impfstoffes soll mit verschiedenen Partnern auf der ganzen Welt aktiv unterstützt werden.

3.[NB]Ein wirksamer Impfstoff soll, sobald möglich, unseren Einwohnern zu einem bezahlbaren Preis und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Dazu wurden auch Verträge mit Impfstoffherstellern in der Schweiz abgeschlossen. Diese Verträge sind durch den Beitrag an den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz, aber auch durch die Sicherung des Zugangs zu den medizinischen Gütern begründet. Diesbezüglich kommt dem Bundesrat auch eine besondere Verantwortung bezüglich Gesundheitsschutz und Wirksamkeit der entsprechenden Impfstoffe zu.

Die Corona-Krise hat auch den öffentlichen Verkehr und den Schienengüterverkehr getroffen. Der Bundesrat schlägt uns folgende Massnahmen vor:

1.[NB]Die Rückzahlung der FinöV-Bevorschussung des BIF wird im Jahr 2020 sistiert.

2.[NB]Die maximal zulässigen zwei Drittel des Reinertrags der LSVA werden in den BIF eingelegt.

3.[NB]Der BIF kann sich um weitere 150 Millionen Franken verschulden.

4.[NB]Es werden 300 Millionen Franken aus den BIF-Reserven eingesetzt.

5.[NB]Für die Infrastrukturbetreiberinnen sind Nachträge zu den Leistungsvereinbarungen vorgesehen.

Diese fünf Massnahmen führen insgesamt zu einer Mehrbelastung des ordentlichen Bundeshaushalts im Umfang von 221 Millionen Franken im laufenden Jahr. Mit einem separaten Bundesbeschluss beantragt uns der Bundesrat einen weiteren Nachtrag von 250 Millionen Franken für den Betrieb der Bahninfrastruktur; dies, weil aufgrund nicht fahrender Züge keine Einnahmen generiert werden konnten und die SBB-Baustellen eingestellt wurden. Die Kommission erwartet hier, dass der Anspruch auf eine Auszahlung genau geprüft wird.

Aufgrund des Zusammenbruchs des Luftverkehrs ist es bei Skyguide zu grossen Ertragseinbussen gekommen. Ein Nachtragskredit von 150 Millionen Franken wird für das Jahr 2020 benötigt, und nochmals 250 Millionen nächstes Jahr, um Skyguide finanziell zu stabilisieren. Die 150 Millionen werden zum Eigenkapital von Skyguide geschlagen. Skyguide erfüllt einen hoheitlichen Auftrag, der Luftverkehr würde ohne Skyguide nicht funktionieren. Aufgrund der internationalen Grenzschliessungen des Lockdowns büsst der Luftverkehr ab März um bis zu 95 Prozent gegenüber dem Vorjahr ein. Entsprechend gingen die Erträge von Skyguide aus den Flugsicherungsgebühren zurück; das wäre die Haupteinnahmequelle von Skyguide. Auch für das Jahr 2021 geht man von einem deutlich geringeren Flugverkehr aus. Das schlägt sich natürlich auf die Ertragssituation von Skyguide nieder.

Die Mehrheit der Nachträge, insgesamt 476 Millionen Franken, wird als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Die Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse kommt zur Anwendung, weil es sich bei der Corona-Pandemie um eine aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung handelt.

Die Nachtragskredite im ordentlichen Haushalt belaufen sich auf 293 Millionen Franken und betreffen vor allem die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds. Knapp 50 Prozent der Nachträge werden in bereits bewilligten Krediten kompensiert. Die Nachträge sind, wie eingangs erwähnt, unbestritten.

Sämtliche vorliegenden Nachtragskredite dienen dazu, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Die grosse Mehrheit der Kredite wird daher als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Deren Bewilligung durch das Parlament bedarf somit eines qualifizierten Mehrs sowie der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

Abschliessend möchte ich noch Artikel 12 Absatz 4 FHG in Erinnerung rufen. Bundesrat und Verwaltung haben die zur Verfügung gestellten Mittel nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit und der Sparsamkeit zu verwenden. Sie müssen für einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel sorgen. Dies sage ich vor allem aufgrund der sehr hohen Kredite, die dieses Jahr zusätzlich bewilligt werden sollen.

Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zu allen Nachtragskrediten. Sie stimmte beiden Bundesbeschlüssen einstimmig zu. Ich danke Ihnen, wenn Sie den Anträgen der Kommission und des Bundesrates folgen.