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AB 266624

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-10

Wortprotokoll

Wir legen Ihnen ein Mantelgesetz vor, das dann in diesem Mantel zehn Bundesgesetze ändert. Ich glaube, hier setzen wir als Schweiz den wichtigsten Grundsatz. Wir machen ja in diesem Gesetz Anpassungen an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register. Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung, um auch diesen Begriff zu brauchen. Das heisst: Verschiedene Geschäftsabläufe, die wir heute noch kennen, die mit Papier bewältigt werden und auf Papier sichtbar sind, werden in Zukunft und schon heute immer mehr elektronisch in solchen Registern abgelegt. Es gibt hier eigentlich zwei Möglichkeiten, um darauf zu antworten. Man könnte ein Technologiegesetz machen und die Technik vorschreiben, mit der das in Zukunft passieren soll. Das hat beispielsweise Liechtenstein gemacht. Wir haben einen anderen Weg gewählt. Wir sagen, wie das in unseren Gesetzen eingebaut wird, und verzichten darauf, eine Technologie in einem Gesetz festzuschreiben, die in einem stetigen Wandel ist. Diese Haltung der Schweiz hat international sehr grosses Aufsehen erregt, weil wir eigentlich weltweit das erste Land sind, das den Weg wählt, Geschäftsabläufe, auch wenn sie elektronisch erfolgen, in bestehende Gesetze einzubauen. Wir legen damit eigentlich den Weg fest, um dies auch längerfristig so einzubinden und einzubetten.

Das ist eigentlich der grundlegende Entscheid, den wir mit verschiedenen Experten erarbeitet haben und der auch in der Vernehmlassung auf grosses Interesse stiess. Wir gehen davon aus, dass die Elektronik, die Digitalisierung weiter voranschreitet, und wir geben den Rechtsrahmen vor, wie wir das bewältigen wollen, ohne in die Technik einzugreifen. Das ist der Kern dieser Vorlage mit diesen zehn Bundesgesetzen.

Um was geht es im Wesentlichen? Zu den Kernbereichen der Vorlage zählt die Anpassung des Wertpapierrechtes, damit der Handel von Rechten über ebendiese elektronischen Register, wenn er denn elektronisch erfolgt, eine sichere rechtliche Grundlage hat. Dann geht es um die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte. Einer der Begriffe, die am meisten gebraucht werden, sind Bitcoins, aber es gibt sehr viele andere Kryptowährungen und -vermögenswerte. Hier geht es darum, den Anlegerschutz im Falle eines Konkurses festzulegen, d. h., wie das ausgesondert werden kann und wie das weiter behandelt wird. Zudem geht es um eine neue Bewilligungskategorie für diese Handelssysteme im Finanzmarktinfrastrukturrecht, damit ein flexibler Rechtsrahmen für neue Formen von Finanzmarktinfrastrukturen geschaffen wird. [PAGE 732]

Das ist der Kern: Wir regeln in diesen Gesetzen die Abläufe, die mit einer anderen Technologie erfolgen.

In der Vernehmlassung stiess die Vorlage insgesamt auf praktisch kompakte Zustimmung bei Kantonen, Verbänden und interessierten Kreisen. Die Stellungnahmen in der Vernehmlassung stützten sich auf einige Punkte, die wir weitgehend berücksichtigen konnten. Daher ist die Vorlage im Moment auch völlig oppositionslos unterwegs. Sie haben es gesehen: Der Nationalrat hat zu null zugestimmt, und auch in Ihrer Kommission haben wir uns nach gründlicher Diskussion einiger Punkte entsprechend gefunden.

Die Vorlage hat eigentlich zum Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen. Digitalisierung und elektronische Register sind eine Realität, und die Branche ruft nach Rechtssicherheit. Man will wissen, wie das Spielfeld, wenn man dem so sagen kann, abgesteckt ist, was möglich ist und was nicht. Es ist für einmal nicht so, dass der Bund von sich aus sehr aktiv wird, sondern wir versuchen, die Anforderungen der Branche zu regeln, damit die Spielregeln klar sind. Die Schweiz ist in diesem Bereich heute praktisch das erste Land weltweit, welches das regelt. Dass wir diese Rechtssicherheit schaffen, führt auch dazu, dass wir sehr viele dieser Geschäftstätigkeiten und damit eben auch die Innovation der Technik, die dahintersteht, in die Schweiz holen. Das ist also ein erster Bereich, Rechtssicherheit schaffen: Wie kann das ablaufen? Was darf man machen, und was darf man nicht machen?

Ein zweiter wichtiger Aspekt ist der Schutz der Anleger. Anleger, die sich im Kryptobereich, in diesen neuen elektronischen Registern, bewegen, brauchen den gleichen Schutz, wie sie ihn sonst auch haben. Es gab ja diese Fälle in den Medien, wo kryptobasierte Währungen plötzlich nicht mehr vorhanden waren. Wie soll der Anleger geschützt werden, insbesondere auch im Konkursrecht? Dafür braucht es eine neue Regelung. Der Anlegerschutz wird so auch auf diesen Bereich ausgedehnt.

Dann geht es auch darum, die Integrität des Finanzplatzes zu sichern. Man schaut ja immer besonders auf die Schweiz, auch bei neuen Technologien. Die Integrität des Finanzplatzes, seine Glaubwürdigkeit, ist sehr wichtig. Mit dieser Gesetzgebung schaffen wir Transparenz in diesen Abläufen. Wir legen fest, wie das gehandhabt werden kann, auch in Bezug auf das Geldwäschereigesetz. Das ist alles entsprechend integriert. Die Schweiz und der Schweizer Finanzplatz gewinnen damit mit Sicherheit auch an Ansehen, an Integrität, weil wir praktisch als Erste weltweit diesen Bereich ganz klar und transparent regeln.

Letztlich fördern wir, und auch das ist ein wichtiges Signal, mit dieser Gesetzgebung die Schweiz als innovativen Standort. Innovative Techniken werden sofort angewendet. Hier haben wir es geschafft, relativ rasch zu handeln. Wir leiden ja oft darunter, dass wir zwar das innovativste Land der Welt sind, dass es aber bis zur konkreten Anwendung, bis wir etwas dann auch umsetzen, in der Regel etwas länger geht. Hier gehören wir weltweit zu den Ersten, die das umsetzen.

Die Bedeutung dieses Gesetzes ist gerade in dieser Covid-Zeit noch einmal grösser geworden. Rechtssicherheit zu schaffen, der Innovation einen Rahmen zu geben, mit dieser Gesetzgebung Innovation auch anzuziehen und zu fördern, ist ganz entscheidend. Wir werden in den nächsten Jahren einen weiteren Umbruch auf dem ganzen Finanzplatz und im Finanzbereich erleben. Traditionelle Geschäftsabläufe werden schon heute immer mehr durch neue Technologien bestimmt. Wenn der Schweizer Finanzplatz auch in Zukunft weltweit eine Rolle spielen will, was wir wollen, dann müssen wir uns mit diesen neuen Technologien bewegen. Neue Technologien erfordern eben diesen rechtlichen Rahmen, in dem man sich dann entsprechend bewegt.

Mit dieser Vorlage sind wir insgesamt auf Kurs. Wir werden bei den Ersten sein; das findet weltweit Beachtung und gibt diesem Bereich wieder Auftrieb. Die Gesetzgebung wird auch angewendet werden; man wartet darauf, dass wir sie in Kraft setzen.

Ich werde auf die einzelnen Gesetze ebenfalls nicht im Detail eingehen. Sie sind vor allem technischer Natur. Ich sage es noch einmal: Wir regeln nicht die Technologie, sondern wir regeln den Rechtsrahmen für elektronische Prozesse, wie diese gehandhabt werden. Wir stärken den Anlegerschutz auch in diesem Bereich und schaffen einen Anlegerschutz in verschiedenen Bereichen. Entsprechend wird das Wertpapierrecht angepasst, damit auch dort Rechtssicherheit besteht; das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz wird ergänzt; im Finanzmarktinfrastrukturgesetz werden die Infrastrukturen des Finanzmarktes festgelegt, damit auch dort dieser Handlungsspielraum besteht und man neue Modelle aufnehmen kann.

Die Vorlage kommt etwas technisch daher. Es ist auch weitgehend ein technisches Gesetz, wenn wir in zehn Bundesgesetzen Änderungen vornehmen. Die Änderungen verfolgen alle das gleiche Ziel. Wir haben damit eine moderne Gesetzgebung und geben vor allem eine Richtung vor, die fortschrittlich ist. Sie ist fortschrittlich, weil wir nicht versuchen, eine Technologie zu regeln, wo es fast im Monatsrhythmus Anpassungen braucht, sondern den rechtlichen Rahmen vorgeben und festlegen. Damit sollten wir auch eine Stossrichtung gewählt haben, die etwas länger Bestand hat, auch wenn wir vielleicht das eine oder andere trotzdem noch anpassen müssen.

Doch wir müssen uns bewusst sein: Das Umfeld im Finanzmarktbereich, die Abläufe, ändert sich sehr schnell. Sie merken das bei Covid-19 jetzt selbst; man zahlt anders. Das wird hier jetzt nicht im Detail geregelt, aber Prozesse werden anders ablaufen. Es geht für alle Akteure darum, hier diese Rechtssicherheit zu schaffen.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. In der Detailberatung habe ich keine Bemerkungen, es bestehen auch keine Differenzen zwischen Ihrer Kommission und dem Nationalrat. Beide Kommissionen haben sich aber sehr intensiv, auch nach Anhörungen, mit der Vorlage befasst und sind auf diese Fragen eingetreten. Wenn Sie noch weiter zurückgehen, sehen Sie in der Botschaft, dass wir die schweizweit besten Experten eingeladen haben, um diese Vorlage zu erarbeiten, damit wir auch aus der Praxis ein breites Bild haben, das wir nun in der Gesetzgebung abgebildet finden.

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