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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10

Wortprotokoll

Es wurde jetzt ein paarmal gesagt: Der Ständerat hat viele Differenzen in der letzten Runde bereits ausgeräumt. Zu uns in die Kommission kamen noch 17 Differenzen im CO2-Gesetz. Nach meiner Buchhaltung und nach dem, was vorhin gesagt wurde - nach den Rückzügen von zwei Minderheiten -, wurden 12 dieser 17 Differenzen von der Kommission nun ohne Minderheitsantrag ausgeräumt. Wir haben uns dort dem Ständerat angeschlossen. Drei haben wir definitiv stehengelassen, sie gehen zurück an den Ständerat. Über zwei werden wir jetzt dann noch befinden.

Um welche Minderheiten ging es und geht es noch immer? Zuerst war da die Steuerbefreiung für CO2-freie Dienstfahrzeuge in Artikel 15 Absatz 3: Da hat die Kommission beschlossen, dass man diese Steuerbefreiung, die der Nationalrat in der letzten Runde eingeführt hat, wieder fallenlässt. Dafür haben wir in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen ein Postulat angenommen. Darin wird der Bundesrat gebeten, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkungen eine reduzierte Besteuerung des Privatanteils für Inhaberinnen und Inhaber von Geschäftsfahrzeugen mit eben null Gramm CO2 pro Kilometer im Betrieb hätte. Wir klären diese Frage also zuerst noch einmal ab, bevor wir die Steuerdebatte lancieren.

Dann gibt es eben die Privatflugabgabe respektive die Abgabe Allgemeine Luftfahrt, wie sie richtig heisst. Da haben wir im Nationalrat in der letzten Runde einen Rahmen zwischen 500 und 5000 Franken festgelegt. Diese 5000 Franken führten bei den Regionalflugplätzen zu grossem Unverständnis. Sie waren nicht einverstanden mit einer möglichen Abgabe, die derart hoch ist. Der Ständerat hat darauf reagiert. Er hat [PAGE 1360] eine Flatrate eingeführt - 500 Franken, egal wohin, egal mit welchem Flugzeug. Dies hat dann ein neues Problem ergeben, nämlich die Privilegierung der Privatfliegerei gegenüber den Linienflügen, gegenüber der normalen Flugticketabgabe.

Wir waren uns in der Kommission eigentlich einig, dass es nicht sein kann, dass die Privatfliegerei gegenüber dem, ich sage mal, Normalflieger privilegiert wird. Die Lösung, welche die Kommission nun vorschlägt, ist die folgende: Man belässt zwar das hohe Maximum, aber man berücksichtigt neben Startmasse und Reisedistanz auch die Wettbewerbsfähigkeit der Regionalflugplätze. Diese Variante setzte sich dann mit 17 zu 7 Stimmen gegen die Minderheit Rüegger durch, die sich dem Ständerat anschliessen und eben die Flatrate von 500 Franken beibehalten will.

Dann haben wir in Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g eine lange, fast epische Diskussion darüber geführt, welche Anlagen aus dem Klimafonds mitfinanziert werden können. Die Lösung der Kommission: Wir haben gesagt, es sollen Anlagen zur Produktion, aber nicht zur Einspeisung erneuerbarer Energieträger sein, zu denen selbstverständlich auch die erneuerbaren Gase gehören. Damit ist der Kommission der Aggregatszustand eigentlich ziemlich egal. Nicht egal ist ihr hingegen der Verwendungs-, sprich der Gebäudebereich, denn dort kommen die Mittel her, die es, dies einfach zuhanden der Materialien, braucht. Das ist keine Minderheit, die hier[NB]eingereicht wurde, es ist nur eine der drei definitiven Differenzen.

In Artikel 52 - dies einfach noch zuhanden des Amtlichen Bulletins - geht es um das Thema der Fahrlässigkeit. Da hält die Kommission ohne Gegenantrag an ihrem Antrag fest, wonach die Fahrlässigkeit weiterhin ein Tatbestand sein soll.

Zuletzt noch zum Thema der Elektrobusse: Der Nationalrat hat in der letzten Runde gesagt, die Mineralölsteuerbefreiung solle nur dann noch möglich sein, wenn die Umstellung auf Elektrobusse technisch oder wirtschaftlich nicht möglich sei. Insbesondere bei der wirtschaftlichen Tragbarkeit war man im Ständerat der Meinung, das könne man dann immer auf irgendeine Art geltend machen und es bestünde gar kein Anreiz mehr, dass man umrüste. Deshalb hat der Ständerat dann ganz generell die Steuerbefreiung ab 2026 für den Ortsverkehr und ab 2030 für alle Fahrzeuge im konzessionierten Verkehr gestrichen. Das wiederum führte in unserer Kommission zur Einsicht, dass insbesondere die Berggebiete dadurch benachteiligt wären, weil dort die Umrüstung halt wirklich aus topografischen Gründen kaum möglich ist.

Die Minderheit Paganini hat dann genau diesen Ausnahmetatbestand der Topografie eingefügt. Dieser Minderheitsantrag, der mit 13 zu 12 Stimmen, also knappestmöglich, unterlag, wurde nun ersetzt durch den Einzelantrag Candinas. Dieser übernimmt im Ortsverkehr die Regelung des Ständerates, also prinzipiell keine Mineralölsteuerbefreiung ab 2026 im Ortsverkehr, hingegen lässt er für den übrigen konzessionierten Verkehr den topografischen Ausnahmetatbestand weiterhin zu.

Es bleibt also bei drei Differenzen, eventuell kommen noch zwei Differenzen zum Ständerat dazu. Am Resultat, am Effekt der Massnahmen, wird das nicht mehr gross etwas ändern. Wir präsentieren Ihnen damit eine sehr ausgewogene Vorlage.

Ich bitte Sie entsprechend, hier der Mehrheit zu folgen.

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