Hess Hans · Ständerat · 2002-09-18
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat hier eine Lösung beschlossen, wonach im Sinne der Unschuldsvermutung davon ausgegangen werden darf, dass sich der Offizier bei einem Konkurs grundsätzlich redlich verhalten hat. Nur wenn das nicht der Fall gewesen ist, muss er aus der Armee ausgeschlossen werden. Heute wird er zuerst ausgeschlossen, und es wird erst nachträglich geprüft, ob der Betroffene leichtsinnig oder betrügerisch in Konkurs gefallen ist. Die Fassung des Nationalrates trägt den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung.
Die Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls, ihr zuzustimmen.