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Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2000-03-20

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-20

Wortprotokoll

Einerseits wissen wir alle, dass wir Strom weder anschreiben noch einfärben können. Weder in der Leitung noch an der Steckdose sind Produktionsart oder Produktionsort des transportierten Stroms erkennbar. Strom wird auch nicht in Packungen geliefert, sondern strömt unsichtbar durch die Leitungen. Elektrizität kann aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften nicht gekennzeichnet werden. Also sollten wir auch keine derartigen Forderungen gesetzlich verankern wollen.

Andererseits ist der im Antrag der Kommission geforderte Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern durchaus sinnvoll. Niemand soll behaupten können, er liefere nur Stom aus Wasserkraft, obwohl er auch Atomenergie liefert. Niemand soll mehr Solarstrom verkaufen, als er produziert oder nachweisbar bezieht.

Ich beantrage Ihnen deshalb, den Antrag der Kommission zu Artikel 10bis abzuändern und den Bundesrat zu ermächtigen, Vorschriften über den Herkunftsnachweis und allenfalls dessen Veröffentlichung zu erlassen. Unter Herkunftsnachweis verstehe ich eine Information und Bescheinigung des Produzenten oder des Anbieters über Produktionsart und Produktionsort angebotener oder gelieferter Energie. Wer keinen besonders spezifizierten Strom anbietet oder liefert, braucht natürlich auch keinen Nachweis zu erbringen.

Kein Netzbetreiber wird künftig wohl nur Strom einer einzigen Produktionsart im Netz haben. Der transportierte oder verteilte Strom ist immer ein Mischprodukt. Wenn ein Endkunde nur Strom einer Produktionsart beziehen will, ist dies physikalisch kaum möglich. Er soll aber die Gewissheit haben, dass der Anbieter über diese Energie gesamthaft verfügt. Deshalb genügt der Nachweis.

Ich darf Sie bitten, bei Artikel 10bis meinem Antrag zuzustimmen. Sie sorgen damit für ein praktikables Gesetz.