Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-09-10
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Ich möchte ebenfalls zuerst meine Interessenbindungen bekannt geben: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates des Regionalverkehrs Bern-Solothurn, Mitglied des Verwaltungsrates von Aare Seeland mobil und Mitglied des Verwaltungsrates der Bielersee-Schifffahrtsgesellschaft. Auch wir verkehren natürlich in einer wunderschönen Gegend. Ich verzichte aber darauf, weitere touristische Werbung zu betreiben. Ich verzichte auch auf die Schilderung des Problems. Es wurde von den Vorrednerinnen und Vorrednern genügend und zutreffend geschildert. Selbstverständlich verzeichnen auch wir Einbussen bei den Frequenzen von bis zu 80 Prozent. Wir sind immer noch nicht auf dem Niveau der Zeit vor Corona.
An einer ersten Sitzung hat Ihre Kommission bereits die jetzige Ausgangslage, wie sie der Ständerat nun vorlegt, skizziert. Wir waren von vornherein mehrheitlich der Auffassung, dass wir den Ortsverkehr, den touristischen Verkehr und den Autoverlad in die Vorlage aufnehmen sollten. Das war für uns bereits klar, bevor die ständerätliche Kommission das so gemacht hat. In diesem Sinne möchten wir Ihnen empfehlen, überall dem Ständerat zu folgen.
Der Minderheitsantrag Giezendanner zu Artikel 28 Absatz 1bis macht noch zusätzliche Ausführungen erforderlich. Grundsätzlich können die Verkehrsunternehmungen verschiedene Formen von Reserven bilden. Eine Form von Reserven bezieht sich auf 25 Prozent des Jahresumsatzes der abgeltungsberechtigten Verkehrssparten. Bis 25 Prozent oder 12 Millionen Franken erreicht sind, gelten diese Reserven als gebunden. Darüber hinausgehende Reserven sind sogenannte freie Reserven. Das bezieht sich auf Artikel 36 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes. Diese freien Reserven, welche also über die 12 Millionen Franken hinausgehen, stehen den Unternehmen gemäss Gesetz zur freien Verfügung. Es handelt sich hier nicht um Reserven gemäss Obligationenrecht, sondern das sind Reserven gemäss Personenbeförderungsgesetz. Das ist ein anderer Charakter; der Verwendungszweck ist offener.
In der Diskussion mit der Verwaltung ist, um die Haltung des Bundesrates zu rechtfertigen, auch das Sprichwort gefallen, dass bei einem Weltuntergang alle Mittel einzusetzen seien. Aber im Gegensatz zu einem effektiven Weltuntergang dreht sich die Welt hier eben weiter - auch die Welt des öffentlichen Verkehrs.
Von den öffentlichen Verkehrsunternehmen werden auch weiterhin innovative Produkte gefordert werden, die eben nicht von den Leistungsvereinbarungen betroffen sind und entsprechend abgegolten werden. Die bereits erwähnte Elektrifizierung des öffentlichen Busverkehrs ist ein Beispiel hierfür. Es gäbe aber noch anderes zu erwähnen. Wenn wir diese Innovationen weiter tätigen können sollen, dann braucht es weitere Reserven, sonst können wir das nicht mehr tun. Deswegen unterstützen wir den Vorschlag des Ständerates und der Kommissionsmehrheit.
Der Einbezug des Ortsverkehrs ist aus unserer Sicht logisch. Selbstverständlich ist der Ortsverkehr Sache der Kantone und der Gemeinden, aber die Massnahmen, die zu den Schwierigkeiten des Ortsverkehrs geführt haben, sind vom Bund erlassen worden. Das ist kein Vorwurf, aber es ist faktisch so. Wir sind von oben nach unten regiert worden - zwangsläufig, richtig und korrekt. Aber die Konsequenzen können nun nicht ausschliesslich der unteren Ebene angelastet werden. Eine Klammerbemerkung: Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass die Kommunalverbände auch bei der Covid-19-Gesetzgebung in die Entscheidfindung einbezogen werden sollen, so wie wir es gestern beim Covid-19-Gesetz beschlossen haben.
Mit der Begründung, dass der Bund die Ursache für die jetzigen Schwierigkeiten des Ortsverkehrs ist, ergibt sich aus unserer Sicht zwangsläufig auch eine Mittragepflicht bei den finanziellen Konsequenzen.
Mit diesen Begründungen bitten wir Sie, sich überall der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.