Lexipedia

Herzog Eva · Ständerat · 2020-09-10

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

In der Botschaft zu den Immobilien des Eidgenössischen Finanzdepartementes für das Jahr 2020 vom 20. Mai 2020 beantragt der Bundesrat dem Parlament Verpflichtungskredite von insgesamt 458,2 Millionen Franken für verschiedene Bundesbauten. Davon entfallen 130 Millionen Franken auf die zweite Bauetappe des Verwaltungszentrums am Guisanplatz und 153,2 Millionen Franken auf Miete und Erstausstattung des Agroscope-Laborneubaus in Posieux. Hinzu kommen 175 Millionen Franken für den Verpflichtungskredit weiterer Immobilienvorhaben 2020.

Die Vorberatung der Botschaft fand durch eine gemeinsame Sitzung der Subkommissionen 1 der Finanzkommissionen beider Räte am 19. August 2020 in Zollikofen statt. Sie war verbunden mit einem Besuch des dortigen, in der zweiten Bauetappe befindlichen Verwaltungsneubaus, wo Einheiten des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation und weitere IKT-Leistungserbringer konzentriert werden; dies gemäss Unterbringungskonzept 2024, das im Zeichen von effizientem und nachhaltigem Bauen die Konzentration von Verwaltungseinheiten vorsieht. Dasselbe Konzept steht auch hinter den hier zu beschliessenden Vorhaben.

Zum Ersten, zum Guisanplatz: Auf dem ehemaligen Zeughausareal am Guisanplatz 1 in Bern entsteht in mehreren Etappen ein Verwaltungszentrum des Bundes. Die erste Etappe mit Gebäuden für die Bundesanwaltschaft, das Bundesamt für Polizei, das Bundesamt für Rüstung und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz wurde von 2013 bis 2019 realisiert. Für die zweite Bauetappe beantragt der Bundesrat nun 130 Millionen Franken. Im Norden des Verwaltungszentrums entsteht in dieser zweiten Etappe bis voraussichtlich 2026 ein fünfgeschossiger Neubau für weitere Verwaltungseinheiten des VBS. Damit sollen die Unterbringungskosten im Raum Bern langfristig reduziert werden.

In den Subkommissionen wie auch in der Sitzung Ihrer Finanzkommission vom 25. August 2020 wurde die Frage diskutiert, ob der Bedarf an Büroarbeitsplätzen im Gefolge der Covid-19-Pandemie künftig gleich bleiben werde oder ob der Bedarf sinken könnte, da vermehrt im Homeoffice gearbeitet werde, was dieses, aber auch weitere geplante Projekte infrage stellen könnte.

Gesundheitsaspekte, Lüftung und ihre Auswirkungen auf das künftige Bauen bildeten einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, dazu bis Ende Jahr vertieft zu berichten. Bezogen auf das Vorhaben am Guisanplatz kommt das BBL zum Schluss, dass es nach wie vor so umgesetzt werden soll. Die Subkommissionen sowie die Finanzkommission konnten dem folgen. Acht Standorte in der Stadt oder Umgebung von Bern werden zusammengezogen, sechs davon sind Drittmieten. Es werden Kosten wegfallen. Die Effizienzgewinne erscheinen nach wie vor plausibel, und die ökologische Nachhaltigkeit des Baus ist überzeugend.

Zu längeren Diskussionen in der Vorberatung und auch in Ihrer Finanzkommission führte der zweite Verpflichtungskredit von 153,2 Millionen Franken für den Laborneubau für Agroscope in Posieux. Der Kredit setzt sich aus 138,8 Millionen für die Miete für 25 Jahre sowie 14,4 Millionen Franken für die Erstausstattung zusammen. Der Verpflichtungskredit Zumiete für Agroscope der Immobilienbotschaft EFD 2015 wird mit der Genehmigung des vorliegenden Verpflichtungskredits unbenutzt abgerechnet. Die Realisierung des Laborneubaus ist ein Kernelement zur Umsetzung der zukünftigen Standortstrategie von Agroscope, welche der Bundesrat am 8. Mai 2020 verabschiedet hat. In Zukunft soll Agroscope aus einem zentralen Forschungscampus in Posieux (FR), aus je einem regionalen Forschungszentrum in Changins (VD) und Reckenholz (ZH) sowie dezentralen Versuchsstationen bestehen.

Der Laborneubau ermöglicht eine Konzentration der Laboraktivitäten und der Forschungstechnologie und reduziert mittel- und langfristig die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Laborinfrastrukturen von Agroscope. Das Projekt als solches wurde nicht infrage gestellt. Zu Diskussionen Anlass gab aber das vorgesehene Verfahren. Der Kanton Freiburg erstellt den Laborneubau im Baurecht auf einem Grundstück des Bundes und vermietet ihn dann für 25 Jahre an den Bund. Danach kann der Bund den Bau zu einem Restwert von 35,6 Millionen Franken ins Eigentum übernehmen, ein sogenannter Heimfall.

In den Kommissionen wurde die Frage gestellt, warum der Bund auf seinem eigenen Land nicht selber baut und ob dies nicht günstiger wäre. Die Ausführungen des BBL zeigen auf, dass im Rahmen der Dezentralisierungsstrategie des Bundes, wonach Bundesbauten in verschiedenen Landesteilen erstellt werden sollen, oft Kooperationen mit Kantonen eingegangen werden. Durchaus unüblich ist aber, dass ein Kanton auf Land des Bundes baut. Die Vorfinanzierung durch den Kanton Freiburg war zur damaligen Zeit willkommen, der entsprechende Entscheid geht auf das Jahr 2011 zurück. Das BBL konnte auch aufzeigen, dass die gewählte Variante vergleichbar oder leicht günstiger ist, als wenn der Bund selber bauen würde, nicht zuletzt, da der Kanton Freiburg auch eine Mietzinsreduktion von 1,2 Millionen Franken gewährt und der Mietzins über 25 Jahre fixiert ist. Festgelegt wurde dieser so: Die Abschreibungsdauer wurde auf 35 Jahre festgelegt, daraus leiten sich auch die Heimfallkosten von 35,6 Millionen Franken ab; sie entsprechen zehn Abschreibungsjahren. [PAGE 754] Da noch nicht klar ist, ob der Bund das Gebäude nach 25 Jahren weitervermietet oder in seinen Besitz nimmt, wird ein entsprechender neuer Kredit erst zu diesem Zeitpunkt beantragt, der Transparenz halber aber in der Botschaft ausgewiesen.

In der Kommission wurde auch die Frage aufgeworfen, warum nun offenbar nur ein Teil der Effizienzgewinne, welche durch den Zusammenzug der Standorte von Agroscope entstehen, für die Forschung von Agroscope zur Verfügung gestellt wird, hatte der Bundesrat doch angekündigt, dass 100 Prozent dieser Gewinne bei Agroscope bleiben würden. Dies ist in der Tat eine neue Entscheidung des Bundesrates. Sie wurde während der Covid-19-Krise getroffen. Danach sollen in einer ersten Phase nur 50 Prozent der Effizienzgewinne an Agroscope fallen, damit das BBL keine zusätzlichen Mittel beantragen muss. Durch den Verkauf der Gebäude, welche Agroscope zurückgibt, entstünde beim BBL immer noch ein Mitteldefizit von ungefähr 27 Millionen Franken. Agroscope würde bei einer Nutzung von 50 Prozent der Effizienzgewinne zwischen 21 und 25 Millionen Franken nicht beanspruchen. Diese gingen dann eben zugunsten des Defizits des BBL. Nach 2028 sollen die Effizienzgewinne aber zu 100 Prozent in die Forschung fliessen.

Zu diesem Thema gibt es bereits eine Motion 20.3014 der Finanzkommission des Nationalrates, welche verlangt, dass die Effizienzgewinne zu 100 Prozent in die Forschung fliessen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und legte einen Bericht mit dem Detailkonzept und der Umsetzungsplanung zur zukünftigen Standortstrategie von Agroscope vor.

Der Nationalrat ist dem Bundesrat nicht gefolgt und hat die Motion in der Frühjahrssession mit 186 zu 4 Stimmen angenommen. Da die Motion in den Ständerat kommen wird, wird die Diskussion darüber dannzumal stattfinden. Wir haben diese Diskussion in der Kommission nicht geführt.

Die Auskünfte waren für die Kommission insgesamt nachvollziehbar. Sie hält aber fest, dass es die Ausnahme sein sollte, dass Dritte auf Land des Bundes bauen und der Bund zurückmietet. Der Bund solle selber bauen, weil dies in der Regel günstiger sei, und auch deshalb, weil mit diesem Vorgehen die Schuldenbremse zwar nicht rechtlich, aber von der Idee her umgangen wird. Wenn ein Dritter baut und der Bund zurückmietet, hat dies in den Erstellungsjahren einen weniger schnellen Abfluss von Mitteln zur Folge. Die Schuldenbremse geht davon aus, dass die Mittel zum Zeitpunkt des Investitionsentscheides verfügbar sind und dementsprechend priorisiert und nicht über die ganze Nutzungsdauer verteilt werden, wie das hier der Fall ist. Eine Mietlösung ist nicht ungesetzlich, nur wird davon ausgegangen, dass die Miete innert nützlicher Frist wieder beendet werden kann, was hier nur noch zu einem kleinen Teil der Fall ist.

Der dritte Verpflichtungskredit schliesslich betrifft weitere Immobilienvorhaben. Das Portfolio des BBL umfasst 2694 Objekte und 1810 Grundstücke mit einem Anschaffungswert von rund 7,3 Milliarden Franken bei den Objekten bzw. 1,9 Milliarden Franken bei den Grundstücken, Stand Ende 2019. Gemäss Bauwerk-Erhaltungskonzept resultieren daraus durchschnittliche jährliche Instandsetzungskosten von rund 100 Millionen Franken. Das BBL benötigt den entsprechenden Verpflichtungskredit für die Finanzierung von nicht einzeln spezifizierten Vorhaben von unter 10 Millionen Franken, von nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufen sowie künftigen Immobilienprojekten. Die durchgeführten und geplanten Vorhaben werden jeweils in der Rechnung ausgewiesen. Hier hat die Kommission keine Diskussion über Einzelvorhaben geführt.

Die Finanzkommission hat die Botschaft am 25. August behandelt und ist ohne Gegenantrag darauf eingetreten. In der Detailberatung wurden keine Anträge eingebracht, in der Gesamtabstimmung wurde die Botschaft mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Artikel 1 der Vorlage unterliegt der Ausgabenbremse.