AB 266878
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat dieses Sujet beraten, und ich erlaube mir, kurz auf die Ausgangslage einzugehen.
Im April 2015 hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Es hatten also viele Personen zu viel Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlt. Im Mai 2015 hat eine Motion Flückiger-Bäni die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage gefordert, um dieses Problem zu lösen. Wir hatten am 1. Januar 2019 einen entscheidenden Systemwechsel, indem wir von der geräteabhängigen zur geräteunabhängigen Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren gewechselt sind. Diese drei Elemente sind massgebend für die vorliegende Gesetzesvorlage.
Die Debatte war demzufolge einfach: Es ging darum, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um das zu Unrecht eingezogene Geld denjenigen, die zu viel bezahlt hatten, zurückzugeben. In diesem Sinne hat der Bundesrat eine einfache, pragmatische Lösung gewählt, indem man eine pauschale Rückvergütung macht statt einer Rückforderung im Einzelfall, was völlig überzogen und bürokratisch gewesen wäre. Die Vorteile dieser pauschalen Rückvergütung sind klar: Es gibt eine Verminderung des Verwaltungsaufwands, es gibt keine Einzelabwicklung, und das heisst, es brauchen von einzelnen Personen auch keine Gesuche eingereicht zu werden. Kurz: Niemand, der von dieser Vorlage betroffen ist, muss ein Gesuch einreichen oder etwas belegen oder beweisen.
Was ist das Resultat unserer Debatte? Das Resultat unserer Debatte ist, dass man bereit ist, 165 Millionen Franken sowie zusätzlich den Zinsausfall in der Höhe von 17 Millionen Franken seit Ende 2018 zurückzubezahlen. Das ergibt eine Gesamtsumme von 182 Millionen Franken, die auf 3,57 Millionen Haushalte aufgeteilt wird. Wenn man das nach einer einfachen Rechnung macht, dann entsteht diesbezüglich eine Rückzahlung pro Haushalt in der Höhe von durchschnittlich 50 Franken.
Woher wird dieses Geld genommen? Dieses Geld wird aus den allgemeinen Mitteln des Bundes genommen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die zu viel einkassierten 165 Millionen Franken wurden von der Bundesrechnung vereinnahmt.
Wer profitiert von dieser Vorlage? Von dieser Vorlage profitieren vor allem die privaten Haushalte. Sie erhalten das Geld mit dieser Pauschalzahlung mittels einer Verrechnung in der nächsten Rechnung der Serafe zurück.
Wer profitiert auch? Das sind die Unternehmen. Sie kriegen zwar mit dieser Vorlage noch nichts direkt zurück, aber der Bundesrat hat sich verpflichtet, diesbezüglich ein einfaches Verfahren zu wählen, damit diesen Unternehmen auch ein Pauschalbetrag zurückerstattet werden kann. Kurzum: Eigentlich profitieren alle, die zu viel bezahlt haben.
Wir haben Differenzen, und zwar eine. Das ist diejenige der Minderheit Pasquier. Sie möchte die Entschädigung von 50 auf 60 Franken erhöhen, und wie man in dieser Session gesehen hat, ist das Geldverteilen durchaus in Mode. Nichtsdestotrotz hat die Kommission diesen Antrag mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Was sagt die Mehrheit? Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Durchschnitt von 50 Franken gegeben sei, obwohl die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zwar eine leicht höhere sei, jene nur für Radio oder nur für Fernsehen aber eine leicht tiefere. Eine Erhöhung auf 60 Franken sei nicht angebracht. Zudem macht die Mehrheit geltend, dass die meisten gar kein Gesuch gestellt hätten und ihr Rückerstattungsanspruch demzufolge verjährt sei. Zu guter Letzt würde dieser Antrag 33 Millionen Franken mehr kosten. Das ist Geld, das man in dieser Höhe nicht eingenommen hat, sondern nur aufgrund dieser Lösung eingibt.
Die Minderheit will, dass man auf das Total der Radio- und Fernsehgebühren in der Höhe von Fr. 58.71 abstellt und diese auf 60 Franken aufrundet. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.