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Trede Aline · Nationalrat · 2020-09-10

Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

Wie die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher bereits gesagt haben, geht es nur noch um die Minderheit Pasquier in Artikel 2 Absatz 1, welche die Entschädigung pro Haushalt von 50 auf 60 Franken erhöhen möchte. Wie Sie auch gehört haben, geht dem eine längere Geschichte voraus. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. März 2017, gestützt auf das Obligationenrecht, eine Verzinsung der Rückerstattungssumme von 5 Prozent ab Verzug angeordnet. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Der Bundesrat hat hierzu in seiner Botschaft Folgendes geschrieben: "Für das Eintreten des Verzugs braucht es grundsätzlich eine Mahnung durch die Gläubiger, welche hier in den allermeisten Fällen nicht erfolgt ist. Allerdings hat das BAKOM nach den Urteilen des Bundesgerichtes am 14. November 2018 eine Medienmitteilung veröffentlicht, wonach nun eine gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung an alle erarbeitet werde und die Berechtigten nicht aktiv werden müssten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzug des Bundes gegenüber allen Berechtigten zu bejahen."

Die Kommissionsmehrheit, das haben Sie gehört, ist mit dieser Pauschallösung einverstanden. Die Minderheit sieht aber den Zeitpunkt, ab wann die Berechnung zählt, anders. Das BAKOM ist schon 2015 in Verzug geraten, und die Vergütung soll auch ab dann berechnet und in entsprechender Höhe rückerstattet werden. Im Bundesgerichtsurteil vom 13. April 2015 ist die Verrechnung der Mehrwertsteuer als unzulässig eingestuft worden. Zudem haben 30[NB]000 Gebührenzahlende, vertreten durch den Konsumentenschutz, ein Gesuch gestellt; es gab also Gebührenzahlende, die ein Gesuch gestellt haben.

Machen wir die Rechnung: Es geht um eine Rückerstattungssumme von 165 Millionen Franken an die Haushalte für die Jahre 2015 bis 2020, davon muss man 5 Prozent Verzugszins dazurechnen; das ergibt 49,5 Millionen Franken. Das heisst: 165 plus 49,5 ergibt 214,5 Millionen Franken. Diese Zahl teilen wir durch 3,6 Millionen Haushalte, dies ergibt 59,5 Franken, die wir auf 60 Franken aufrunden. Das heisst in dieser Rechnung: Wenn wir den Verzugszins ab 2015 rechnen, ergibt dies eine Rückerstattung von 60 Franken pro Haushalt. Wenn wir alle hier drin eine Rechnung nicht bezahlen und eine Mahnung erhalten, dann müssen wir auch Verzugszins bezahlen. Dies soll auch hier der Fall sein. Es soll mit gleichen Ellen gemessen werden.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Pasquier zu unterstützen.