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Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-09-10

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

Die vom alten Munitionsdepot der Armee in Mitholz ausgehenden Gefahren beinhalten natürlich sowohl die Gefährdung von Menschenleben als auch die Entstehung wirtschaftlichen Schadens, einerseits durch das direkte Zerstörungspotenzial von Infrastrukturen vor Ort und andererseits durch die Unterbrechung der gesamten Verkehrserschliessung zwischen Frutigen und Kandersteg bzw. dem Kanton Wallis. Die Motion des Ständerates, ursprünglich die Motion Rieder, verlangt deshalb, dass so rasch als möglich eine zweispurige neue Strasse zur Umfahrung des Gefahrengebiets zu erstellen sei.

Nun ist es so, dass der Bundesrat bekanntlich das VBS beauftragt hat, Massnahmen zu erarbeiten, welche die Risiken, die vom ehemaligen Munitionslager Mitholz ausgehen, beseitigen oder dauerhaft senken. Ein zentrales Element ist dabei auch die Sicherheit für Strasse und Schiene. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe prüft das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit dem VBS, wie die Verfügbarkeit der Strasse während der Räumungsarbeiten zur Entsorgung der Munition bzw. nach einem Ereignisfall gewährleistet werden kann, um längere Unterbrüche der Strassenverbindung möglichst zu verhindern. Der Kanton Bern plant zudem eine Notumfahrung, welche im Ereignisfall den Zugang nach Kandersteg und die Verbindung ins Wallis gewährleisten würde. Deshalb erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, unverzüglich eine doppelspurige Ersatzstrasse zu realisieren.

Die Kommission hat sich vom ASTRA eingehend orientieren lassen. Es ist so: Diese Arbeitsgruppe überprüft verschiedene Varianten. Darunter gibt es auch eine Variante 3, welche eine neue Strasse zum Ziel hat oder haben könnte, wenn sie realisiert wird. Das ASTRA ist deshalb der Auffassung, dass die Gutheissung dieser Motion für die Lösung des Problems keinen Mehrwert schaffen, sondern eher eine Verzögerung des gesamten Prozesses bedeuten würde. Die Kommission hat sich aufgrund dieser Sachlage dazu entschlossen, die Motion abzulehnen, weil diese Arbeitsgruppe eben bereits unter anderem diese Variante 3 prüft. Würden wir die Motion gutheissen, dann wäre die Auswahl an Varianten natürlich auf diese Variante 3 beschränkt. Diese Einschränkung der Auswahl auf die neue Strasse wollte die Kommission nicht vornehmen. Die Minderheit hingegen weist nochmals auf die möglichen schwerwiegenden Folgen einer Verkehrsverbindungsunterbrechung hin, was an sich unbestritten ist, und sie beharrt auf der Erstellung einer zweispurigen Strasse. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die Auswahl nicht auf diese eine Variante eingeschränkt werden sollte.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen, diese Motion nicht zu unterstützen.