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Thurnherr Walter · 2020-09-10

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-10

Wortprotokoll

Bei diesem Punkt ist es mir schon noch ein Anliegen, gewisse Bedenken anzumelden. Der Bundesrat hat ja mit der Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht die Pflicht zur Überschuldungsanzeige vorübergehend sistiert, um Unternehmen vor einem Corona-bedingten Konkurs zu bewahren. Die Sistierung wird Ende Oktober auslaufen. Das Anliegen einer Verlängerung wurde bereits mit der Motion Ettlin Erich 20.3418 thematisiert. Der Bundesrat beantragte schon damals die Ablehnung der Motion.

Weshalb? Der Gläubigerschutz ist auch ein wichtiges Anliegen. Mit der Sistierung, die als Sofortmassnahme konzipiert war, wird er eingeschränkt, weil überschuldete Gesellschaften ihre Bilanz nicht deponieren müssen. Man kann diese Massnahme nicht beliebig lange fortsetzen. Entsprechend haben in der öffentlichen Konsultation zur Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht gewichtige Teilnehmer wie die Kantone und die Wirtschaftsverbände Bedenken gegen diese Massnahme geäussert.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Schutz der Gläubiger ebenfalls wichtig ist und solche Einschränkungen deshalb gerade auch in zeitlicher Hinsicht so kurz wie möglich bleiben müssen. Deshalb bleibt er bei seiner Position.

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