Escher Rolf · Ständerat · 2002-09-18
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich erlaube mir eine Intervention zu Artikel 6 Absatz 1 Litera f betreffend die Armeelogistik. Die "NZZ" hat in ihrer gestrigen Ausgabe einen Artikel veröffentlicht unter dem Titel: "Disput um eine künftige Armeelogistik". Sie schreibt dort: "Die geplante Logistikbasis stösst bei Exponenten der Armeespitze auf Opposition. Verwaltungsintern wird die Thematik der Armeelogistik teilweise heftig debattiert. Es sei kein Geheimnis, dass der Chef Heer, Korpskommandant Dousse, und der Kommandant der Luftwaffe, Korpskommandant Fehrlin, der Idee einer Logistikbasis in der vorgesehenen Form nicht viel abzugewinnen vermögen." Schliesslich: "Es macht ganz den Anschein, als hätten verschiedene Exponenten in Heer und Luftwaffe noch nicht begriffen, was Teilstreitkräfte wirklich sind. Es sind nicht in sich geschlossene Eigenbereiche, sondern Teile des Gesamtsystems Armee."
Die Subkommission hat uns einen Bericht zur Verfügung gestellt, der sich auch zum Thema Armeelogistik ausspricht. In Ziffer 3.3 hält sie fest: "Die Subkommission konnte sich diesbezüglich mit den Vertretern des VBS einigen." Im Lichte des zitierten "NZZ"-Artikels könnte einen diese Einigung recht skeptisch machen. Sie schreibt aber dann in ihren Erwägungen: "Die Subkommission sieht bei einer Logistikbasis der Armee das grösste Sparpotenzial. Das Ziel sollte sein, massive Einsparungen im Bereich Personal, Infrastruktur und Material zu realisieren. Darum steht die Subkommission hinter dem Konzept der Logistikbasis der Armee. Was im Detail dazugehört, soll aber das VBS selber definieren. Die Subkommission möchte dies im Gegensatz zum Nationalrat nicht näher definieren." Zusammenfassend hält die Kommission fest: "Die Kommission verfolgt das gleiche Ziel wie der Nationalrat."
Ich möchte hier doch volle Klarheit und richte darum folgende Anfrage an den Kommissionsberichterstatter, er möge uns mitteilen, ob sich die Kommission die zitierte Ansicht ihrer Subkommission zu eigen gemacht hat; dass sie also materiell das Gleiche will wie der Nationalrat, nämlich eine Logistikbasis. Wenn Sie dies bestätigen und dieser Rat gegen diese Gesetzesinterpretation nicht opponiert, ist die Sache klarer, nämlich:
1. National- und Ständerat wollen materiell das Gleiche, die klare, möglichst weitgehende Zentralisierung der Armeelogistik.
2. Der Bundesrat ist beim Vollzug dieser Bestimmung an die übereinstimmende Interpretation des Gesetzgebers gebunden.