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preparatory:AB 267069

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst betonen, dass ich diesen Artikel und alle diese Bestimmungen hundertprozentig unterstütze. Mir geht es darum, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft in einem Punkt, der immer wieder viel zu reden gibt, weil er sehr umstritten ist. Es geht um das Impfobligatorium, das der Bundesrat in besonderen Lagen für bestimmte Personengruppen verfügen kann. Geregelt ist das in Artikel 6 Absatz 2 Litera d des Epidemiengesetzes.

Daran möchte ich nicht rütteln. Ich schlage nur vor, dass diese Bestimmung gemäss Epidemiengesetz nicht anwendbar ist auf Impfstoffe, die aufgrund des vorliegenden Covid-19-Gesetzes neu in einem vereinfachten Verfahren gemäss Artikel 2 Absatz 2 Litera c des vorliegenden Gesetzes zugelassen werden können. Neu können Impfstoffe vereinfacht zugelassen werden für die Covid-19-Bekämpfung - das ist gut. Ich schlage einfach vor, dass Impfstoffe, die in diesem vereinfachten Verfahren bewilligt werden, eben nicht als obligatorisch erklärt werden können. Ich meine, dass man mit dieser Bestimmung der medizinischen Sorgfalt Rechnung trägt, aber auch den Bedenken vieler Menschen, die sich von den Impfbestimmungen generell besonders betroffen fühlen. Ich denke, es ist ein kleiner Beitrag zur Klarheit, zur Verbesserung der Akzeptanz dieses Gesetzes.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem ergänzenden Satz.

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