Eymann Christoph · Nationalrat · 2020-09-10
Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Reynard verlangt, den Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub zu verlängern. Das Obligationenrecht soll dahingehend geändert werden, dass der Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen nach der Niederkunft von aktuell 16 auf 32 Wochen verlängert wird. Begründet wird der Vorstoss damit, dass gemäss Studien 10 Prozent der Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub die Kündigung erhalten. Eine weitere Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann hat die kantonalen Gerichtsentscheide untersucht; auch deren Resultate erwähnt der Initiant in seiner Begründung.
Nach dem Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen beträgt der Kündigungsschutz aktuell noch 2 weitere Wochen. Da in der Praxis sehr viele Frauen erst ungefähr 22 Wochen nach der Geburt an den Arbeitsplatz zurückkehren, haben sie dann keinen Kündigungsschutz mehr. Im Vergleich mit den Schutzbestimmungen in anderen Ländern sieht der Initiant in der Schweiz Nachholbedarf.
Die Kommission anerkennt gewisse Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung von Müttern in den Arbeitsmarkt, sieht aber in dieser Initiative einen falschen Lösungsansatz. Die Kommission erachtet den bestehenden Kündigungsschutz als ausreichend und spricht sich gegen eine Erweiterung der Regelung im liberalen Vertragsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin aus. Ist eine Kündigung diskriminierend, kann bereits heute geklagt werden. Wenn Frauen nach der Rückkehr eine Kündigung erhielten, sei dies in den meisten Fällen auf die Unerfüllbarkeit ihres Wunsches nach einem reduzierten Pensum zurückzuführen. Es sei auch so, dass viele Frauen den Mutterschaftsurlaub verlängern wollten und deshalb freiwillig den Arbeitsmarkt verliessen.
Die Kommission erachtet als Auslöser von Kündigungen, auch von missbräuchlichen, die Schwierigkeit, insbesondere für kleinere Firmen, die Stelle während des Mutterschaftsurlaubes anderweitig zu besetzen und die Arbeitnehmerin nach der Geburt ihres Kindes wieder einzugliedern. Dieses Problem würde mit einer Verlängerung der Kündigungsfrist nicht gelöst, sondern vielleicht eher verstärkt. Das Planungsrisiko bei der Einstellung könne sich nachteilig auswirken. So weit die Argumente der Mehrheit.
Eine Minderheit erwähnt die diversen Studien, die aufzeigen, dass es nach der Geburt immer wieder zu diskriminierenden Kündigungen kommen kann, wenn Frauen zurückkehren. Sie möchte die im internationalen Vergleich eher kurze Kündigungsschutzfrist verlängern; so hätten Frauen mehr Zeit, sich nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub wieder einzugliedern. Zur Behebung des Fachkräftemangels ist es nach der Meinung der Minderheit zentral, dass Mütter nach der Geburt ohne Hindernisse in den Arbeitsmarkt zurückkehren können.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, eine Minderheit beantragt, Folge zu geben.