Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2020-09-10
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Es geht um die Frage der Aufhebung des Suva-Teilobligatoriums. Ihre Kommission, die SGK, kommt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Entscheidung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, Folge zu geben.
Für die Kommissionsmehrheit hat sich die aktuelle Regelung sehr bewährt. Wir sehen keinen Handlungsbedarf, im Gegenteil: Die Suva spielt als Teil der sozialen Absicherung eine wichtige Rolle und macht eine gute Arbeit. Das Obligatorium hat erreicht, dass die Suva die tiefsten Prämien aller Unfallversicherer hat, obwohl sie auch noch die sogenannt schlechten Risiken - die schlechten Risiken; das tönt immer so furchtbar - mitversichert. Damit gibt es mehr Kaufkraft sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Arbeitgebenden, weniger Unfälle, bessere und breitere Leistungen.
Die Suva kann auch viel längerfristiger anlegen und damit Reserven generieren. Sie hat einen höheren Ertragswert, etwa in der Höhe von 500 Millionen Franken pro Jahr. Damit muss sie Investitionen in die Versicherten bieten, weil sie nicht gewinnorientiert arbeiten darf und auch keine Dividenden auszahlt. Sie macht damit Investitionen, die keine private Unfallversicherung leistet. Sie macht die wirksame Unfallprävention. Die Suva-Normen sind anerkannt, wirksam und gelten dann auch für alle. Sie übernimmt eine Führungsrolle in der Arbeitsmedizin und bei den Reha-Kliniken. Dadurch sind die Arbeitnehmenden gesünder und es passieren weniger Unfälle. Die Sicherheit der Arbeitnehmenden und des Arbeitsplatzes wurde mit Hilfe der Suva erhöht, gerade in speziellen, komplexen Fällen. Das war übrigens einer der wichtigen Gründe, warum das Teilobligatorium eingeführt wurde.
Sie leistet auch Forschung, Weiterbildung, betreibt Reha-Kliniken und hat eine Pionierrolle bei der Digitalisierung. Sie funktioniert kostensparend, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der rechten Seite. Mit der Aufhebung würde mit etwa einer Milliarde Franken Mehrkosten gerechnet. Das ist nicht sinnvoll. Gerade auch die Versicherten und Betriebe profitieren davon, das haben wir in der Kommission gehört. Deshalb wollen wir das Obligatorium beibehalten. Viel eher drängt sich sogar ein Ausbau auf, aber das UVG wurde erst 2017 in der neuen Form in Kraft gesetzt.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit, Sie haben es gehört, ist für Folgegeben.