Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-18
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich bin kein Verfassungsrechtler und kann Ihnen hier keine definitive Antwort geben. Aber ich werde ein paar politische und sachliche Bemerkungen machen und nachher versuchen, die Verfassung nach gewissen Plausibilitätskriterien zu interpretieren.
Die Kantone sind einverstanden, dass wir das Teilsplitting ins Steuerharmonisierungsgesetz aufnehmen, denn dieses war Bestandteil der Vernehmlassung. Es wird aber, wenn Sie anders entscheiden, keinen Aufschrei des Entsetzens geben. Warum nicht? Es ist richtig, dass der grössere Teil der Kantone heute noch Doppeltarife hat. Wenn diese mit dem Steuerharmonisierungsgesetz gezwungen werden, das als Splitting einzuführen, sind relativ umfangreiche Gesetzesanpassungen notwendig. Sie haben zwar fünf Jahre Zeit dafür, aber man muss die Anpassungen vornehmen. So gesehen werden es viele Kantone wahrscheinlich vorziehen, das nicht tun zu müssen. Aus dieser Sicht ist es eine politische Frage: Wollen wir die Kantone dazu zwingen, diese Anpassung vorzunehmen, oder wollen wir sie nicht dazu zwingen? Dann führt der Bund das Splitting ein, und im Kanton herrscht immer noch der Doppeltarif. Das ist wahrscheinlich machbar, denn es ist immer noch eine Gemeinschaftsbesteuerung: Die Familie wird als wirtschaftliche Einheit besteuert. Die Frage lautet, ob man das will oder nicht.
Jetzt komme ich noch auf den Antrag Plattner zu sprechen - vielleicht habe ich ihn falsch verstanden -: Es steht wohl nicht die Frage an, dass er den Kantonen die Möglichkeit geben will, z. B. ein fortschrittliches Steuersystem einzuführen und parallel ein Gemeinschafts- und ein Individualbesteuerungssystem zu führen. Diese Frage ist nämlich rechtlich völlig klar beantwortet, weil im heutigen Steuerharmonisierungsgesetz Folgendes steht: "Einkommen und Vermögen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet." Ein Doppeltarif ist zulässig, aber ein Individualbesteuerungsverfahren ist nicht zulässig. Wenn Sie möchten, dass die Kantone im Sinne des Wettbewerbs der Gliedstaaten die Möglichkeit haben, eine fortschrittliche Lösung zu suchen, müssen Sie das StHG ändern. Mit anderen Worten: Sie disharmonisieren. Hier würde ich nun die Behauptung wagen, dass die Rückkehr von einem harmonisierten zu einem disharmonisierten Element wahrscheinlich [PAGE 617] nicht ganz im Sinne der Verfassung ist. Mit dem Antrag Plattner können Sie erreichen, dass die Kantone beim Doppeltarif bleiben dürfen, aber Sie können nicht erreichen, dass sie von der Gemeinschaftsbesteuerung wegkommen.
Jetzt sind unsere Fachleute der Meinung, das sei auch administrativ viel aufwendiger, als Herr Plattner aufgrund seines Experiments mit dem PC meint. Sie müssen nämlich sehen, dass bei einem Individualbesteuerungsverfahren der Steuerpflichtige selber die Einkommensbestandteile auseinander klauben muss. Das ist für ein Einkommen vielleicht nicht so schwierig, aber für die Vermögenssteuer müssen Sie auch das ganze Vermögen und die Vermögenserträge auseinander klauben. Das heisst also, Sie müssen die ganzen Nachteile einer Individualbesteuerung in Kauf nehmen, und der Bund muss es dann wieder "zusammenwerfen" - dort ist es vielleicht nicht so schlimm - und es anders besteuern.
Aber nun stelle ich Ihnen eine andere Frage: Warum hat man aus politischen Gründen die Steuerharmonisierung eingeführt? Man hat gesagt: Wir wollen schweizweit eine möglichst grosse Transparenz über die Steuersysteme, wollen aber den Kantonen die Tarifautonomie belassen, um den Steuerwettbewerb nicht einzudämmen. Je mehr Transparenz Sie im Steuerwettbewerb haben, desto leichter lassen sich Vergleiche anstellen. Ich muss Ihnen sagen: In einer Zeit der grossen Mobilität wäre es doch ein Vorteil, wenn alle Kantone und der Bund das gleiche, harmonisierte System hätten. Wenn Sie nun vom Kanton Luzern in den Kanton Bern ziehen oder umgekehrt, lesen Sie, dass man ein anderes System hat, mit einem Doppeltarif oder sogar mit einer Individualbesteuerung usw. Sie müssen sich bei jedem Wohnortswechsel wieder in ein neues System einleben. Wenn wir das harmonisieren, können zwar Unterschiede zwischen Voll- und Teilsplitting und verschiedene Divisoren bestehen - das ist alles noch leicht fassbar -, aber im Grundsatz haben Sie ein vergleichbares strukturelles Korsett. Ich meine, das wäre ein Fortschritt.
Es wäre eine eindeutige Disharmonisierung, die meines Erachtens der Verfassung widerspricht, wenn Sie das ganze Gesetz und auch den Artikel 3 StHG ändern; das wäre nicht im Sinne der Verfassung. Umgekehrt glaube ich auch nicht, dass man aus der Bundesverfassung einen Zwang ableiten kann, das Steuerharmonisierungsgesetz hier zu ändern. Denn die Bundesverfassung will die Steuerharmonisierung als Prozess herbeiführen, wir sollten sie nach Möglichkeit anstreben. Aber ich würde eigentlich nicht so weit gehen zu sagen, dass wir das bei einer einzelnen von sehr vielen Massnahmen tun müssen - das ist jetzt eine freie Interpretation - und ein hypothetisch vorhandenes Verfassungsgericht würde uns sagen, wir hätten einen nicht tolerierbaren Sündenfall begangen, wenn wir das Splitting nicht im StHG verankern.
Zusammenfassend bin ich also der Meinung, der Antrag Plattner sei erstens zulässig und umsetzbar. Er hat aber zweitens nicht die Konsequenz, dass die Kantone jetzt ein Individualbesteuerungsverfahren einführen dürften, sondern sie dürften beim Doppeltarif bleiben oder irgend etwas machen, was nicht im Widerspruch zu einer Gemeinschaftsbesteuerung steht. Ich würde aber drittens meinen, dass wir hier eine Chance haben - auch wenn es den Kantonen dann bei ihren Revisionen etwas Mühe machen sollte -, einen wirklichen Schritt zu einer verstärkten Harmonisierung in einer mobilen Gesellschaft zu tun. Ich meine eigentlich, wir sollten diesen Schritt tun, aber es ist für mich keine grosse Prestigefrage, sondern eine politische Frage, die Sie politisch entscheiden müssen.