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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-09-18

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Ich möchte am Votum von Herrn Lauri anschliessen und etwas zu bedenken geben: Es gibt die Frage, ob der Antrag Plattner vor dem Verfassungsrecht standhält, aber auch die Frage, ob der Antrag dem Geist der Verfassungsbestimmung entspricht. Darauf, meine ich, können wir eine relativ klare Antwort geben:

Die Verfassung geht davon aus, dass wir eine horizontale Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen wünschen, die im Gesetz festgeschrieben wird. Gleichzeitig verlangt aber die Verfassungsbestimmung, wenn wir ihren Text lesen, auch eine vertikale Harmonisierung - sprich: eine Harmonisierung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.

Wenn wir dem Antrag Plattner stattgeben, werden dieses Anliegen sowie der Sinn und Geist der Verfassung nicht erfüllt werden, dessen müssen wir uns sehr klar bewusst sein. Ich bin auch gespannt auf die Antwort von Herrn Bundespräsident Villiger zur Frage der Verfassungsmässigkeit. Aber einen Teil der Antwort kann man vorwegnehmen, dem Sinn und Geist der Verfassungsbestimmungen entspricht der Antrag Plattner nicht!

Ich möchte Herrn Bundespräsidenten Villiger aber gleichzeitig noch eine andere Frage stellen: Wie weit würde, wenn wir beim bisherigen geltenden Recht bleiben, sogar der Weg des Übergangs der Kantone zum Teilsplittingmodell versperrt, wie wir es für das Bundesrecht festgeschrieben haben? Diese Frage stellt sich auch! Enthalten die Artikel 11ff. gemäss altem Recht Bestimmungen, welche den Übergang zur Bundeslösung und zum Wortlaut der Bundeslösung praktisch verunmöglichen könnten? Das ist schlussendlich auch eine heikle Frage.

Gesamthaft meine ich aber, dass wir auch die Interessen der Steuerpflichtigen im Auge behalten müssen. Auch wenn das parallele Fahren von zwei Systemen für die Steuerverwaltungen der Kantone mit viel Informatiklösungen usw. zu bewältigen wäre, werden die Steuerpflichtigen daran keine Freude haben.

Man muss in dieser Funktion schliesslich auch an uns selbst als Bürger und Steuerzahler denken: Für uns ist es nicht sehr einsichtig, für zwei verschiedene Systeme die Angaben liefern zu müssen, wenn auch ein System reichen würde. Überdies ist es ein grosses Anliegen, dass die Steuererklärung und die administrativen Umtriebe für jeden einzelnen Bürger möglichst klein gehalten werden.

Ich muss Ihnen sagen, dass ich aus diesem Grunde wenig Sympathien für den Antrag Plattner habe.

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