Würth Benedikt · Ständerat · 2020-09-10
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10
Wortprotokoll
Wenn uns diese Krise etwas gelehrt hat, dann vielleicht das: Es gibt einen sehr breiten politischen Konsens, dass man in sogenannten Härtefällen etwas tun muss. Nur, das Problem ist natürlich: Was ist wirklich ein Härtefall? Für mich haben wir erst dann eine Lösung, wenn diese Frage materiell wie formell wirklich geklärt ist. Es stellt sich die Frage: Wie unterstützen wir im Härtefall? Der Beschluss des Nationalrates lässt hier vieles offen, er redet einfach von einer finanziellen Unterstützung, das schliesst eigentlich eine Darlehensmöglichkeit wie auch eine A-Fonds-perdu-Möglichkeit im Sinne von Herrn Germann ein. Schliesslich gibt es eine weitere Frage: Wer beurteilt den Härtefall? Das scheint mir ebenso zentral zu sein. In diesem Sinne muss man sich einfach bewusst sein, dass "Härtefall" per se ein grosses Vollzugsermessen impliziert. Dafür, denke ich, braucht es Kenntnisse vor Ort, und darum kann dieses System nur funktionieren, wenn die Kantone hier mit dabei sind und der Bund in diesem Sinne letztlich subsidiär unterstützt. Nur vor Ort kann man beurteilen, was wirklich ein Härtefall ist.
Die ganze Übung ist verfahrensmässig insofern unschön, als die Gespräche mit den Kantonen ja eigentlich erst angelaufen und alle diese Fragen noch relativ offen sind. Herr Hegglin hat auch darauf hingewiesen. Trotzdem müssen wir uns bewusst sein, dass zwei zentrale Elemente noch geregelt werden müssen, bis Geld fliesst, nämlich zum einen die Verordnung nach Absatz 3 - vorher passiert meines Erachtens gar nichts -, und zum andern braucht es Geld. Ich referenziere nochmals auf mein Eintretensvotum: Es braucht einen Kredit, sonst passiert gar nichts. Das Finanzhaushaltgesetz gilt. Mir wäre es noch wichtig, wenn der Bundeskanzler zu diesen prozeduralen Fragen, zu diesem Fahrplan, auch noch Ausführungen machen würde. Es wird ohnehin Dezembersession werden, bis man diese Bestimmung wirklich operationell umsetzen kann - weil es eine Verordnung und weil es einen Kredit braucht. Es wäre mir persönlich wichtig, dass hier vonseiten des Vertreters des Bundesrates noch Klarheit geschaffen würde.