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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-14

Wortprotokoll

Die Bahnen sind verpflichtet, einen sicheren Betrieb sicherzustellen und alle Fahrzeuge regelmässig zu überprüfen und auch zu warten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) überwacht dies regelmässig im Rahmen von Audits und Betriebskontrollen. Bei SBB Personenverkehr findet jährlich ein Audit inklusive Betriebskontrollen des BAV statt. Die Instandhaltung von Fahrzeugen wird dabei jährlich überprüft.

Nach dem Unfall vom 4. August 2019 in Baden hat das BAV eine ganze Reihe von Massnahmen angeordnet. So mussten die SBB ein externes Audit der gesamten Organisation und der Prozesse im Fahrzeugunterhalt durchführen lassen. Es werden alle Wagentypen mit einem ähnlichen Türsystem überprüft. Diese Arbeiten dauern noch an. Die SBB haben nach dem Unfall in Baden beschlossen, die Türsysteme der älteren Reisezugwagen auf den neusten Stand der Technik zu bringen. Bereits im Herbst 2019 wurde der Prozess für die Abfertigung der Züge angepasst. Damit können die Kundenbegleiter vor der Abfahrt die Türen überwachen und so eine gefährliche Situation vor der Abfahrerlaubnis feststellen. Zusätzlich wird ein umfassendes internes Programm umgesetzt, um neben technischen auch prozessuale und organisatorische Verbesserungsmassnahmen sicherzustellen.

Neue Züge, auch S-Bahnen, verfügen über zusätzliche Sicherheitssysteme bei den Türen, also z. B. Lichtschranken. Trotzdem kann es vorkommen, dass Kundinnen und Kunden kurzzeitig eingeklemmt werden. Das ist dann der Fall, wenn der eigentliche Schliessprozess schon eingeleitet ist. Dieser wird akustisch und optisch deutlich angezeigt. Alle Verkehrsunternehmen raten dringend davon ab, zu diesem Zeitpunkt noch ein- oder auszusteigen.