Teuscher Franziska · Nationalrat · 2000-03-20
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, bei Artikel 13 Absatz 1 die Zusammensetzung der Eidgenössischen Schiedskommission zu präzisieren.
In den Ausführungen zu diesem Artikel erwähnt der Bundesrat in der Botschaft selber, dass es sich bei den Mitgliedern der Schiedskommission nicht nur um Sachverständige aus einem Bereich handle, sondern dass die Sachverständigen aus den Bereichen Produktion, Übertragung und Verteilung von Elektrizität, aber auch aus dem Umfeld der Konsumentinnen und Konsumenten kommen müssten. Wir verlangen, dass die Kommission paritätisch aus Vertretern all dieser Interessengruppen zusammengesetzt ist. Der Grundsatz, den der Bundesrat in der Botschaft festhält, darf nicht nur Absicht sein, sondern er muss auch im Gesetz verbindlich festgeschrieben werden. An verschiedenen Orten sind wir im EMG viel präziser: Zum Beispiel wird in Artikel 23 formuliert, wer alles beim Vollzug des Gesetzes angehört werden soll. Die Schiedskommission ist ein sehr wichtiges Gremium, denn sie entscheidet über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchleitungspflicht und Vergütung. Für diese Fälle ist es äusserst wichtig, dass die Kommission paritätisch zusammengesetzt ist. Es ist wichtig, dass die Mitglieder verschiedene Hintergründe und Erfahrungen aus den verschiedenen Bereichen der Elektrizitätswirtschaft und des Konsums haben, dass sie diese einbringen können und dass nicht einzelne Mitglieder der Kommission nur eine Alibifunktion haben.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsminderheit, dass die Zusammensetzung der Schiedskommission im Gesetz festgelegt wird.