Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-18
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Herr Präsident, ich möchte Ihnen vorschlagen, dass wir Absatz für Absatz und Buchstabe für Buchstabe behandeln. Wir verlieren nicht sehr viel Zeit, aber wir schaffen Klarheit, und man kann bezüglich der verschiedenen Abzüge durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. Hier geht es insbesondere um den Kinderabzug.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zu Absatz 1 Buchstabe a. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. Es handelt sich um den allgemeinen Abzug, der von Herrn David in seiner Intervention erwähnt worden ist. Der Bundesrat hat 2000 Franken beantragt, der Nationalrat ist auf 1300 Franken zurückgegangen; heute haben wir keinen allgemeinen Abzug. Damit werden die Einsparungen, die hier gemacht werden - etwa 120 Millionen Franken -, eben frei, sodass sie auf andere Abzüge umgelagert werden können, wie es Herr David erwähnt hat. Bei Buchstabe a haben wir keinen Minderheitsantrag.
Zu Buchstabe b: Hier geht es um den Kinderabzug. Das ist der Hauptabzug in diesem System bei Artikel 35. Sie sehen, [PAGE 604] dass der Entwurf des Bundesrates 8200 Franken vorsieht; heute sind es 4700 Franken. Der Nationalrat ist hier auf 10 000 Franken gegangen, und die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen 8400 Franken. Die Minderheit folgt dem Nationalrat und schlägt Ihnen 10 000 Franken vor. Die Begründung des Mehrheitsantrages ist ähnlich wie jene, die wir zum Kinderbetreuungsabzug gemacht haben. Es geht einmal um fiskalpolitische Überlegungen: Wie viel können wir ausgeben? Wie viel wollen wir ausgeben? Müssen wir Mass halten, damit wir auch für andere Bedürfnisse noch Geld übrig haben? Die Mehrheit Ihrer Kommission folgt dieser Auffassung. Sie hat den Betrag im Entwurf des Bundesrates leicht erhöht. Hinzu kommt noch die Erhöhung des Grundabzuges für Kinder, die in Ausbildung stehen. Hier beantragt die Minderheit ja noch einmal 2700 Franken. Das wäre mit zusätzlichen Ausfällen in der Grössenordnung von etwa 23 Millionen Franken verbunden. Ich muss die Entscheidung Ihnen überlassen, aber ich bitte Sie trotzdem, der Mehrheit zu folgen. Damit hätten wir eine Differenz zum Nationalrat.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Kinderabzug bei 8400 Franken festzusetzen. Gegenüber heute ist das doch eine erkleckliche Erhöhung.