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AB 26743

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Nachdem Herr David bereits auf den allgemeinen Abzug eingegangen ist, der gesenkt werden soll und den wir bei Artikel 35 behandeln werden, muss ich doch noch zwei, drei Worte sagen: Die Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, diese Umlagerung vom allgemeinen Abzug zum Kinderabzug vorzunehmen. In dieser Frage haben wir keine Differenz. Das bedeutet natürlich wiederum, dass es eine Verlagerung zugunsten von Familien mit Kindern gibt - namentlich beim Kinderabzug, beim Kinderbetreuungsabzug fällt dies von der Grössenordnung her weniger ins Gewicht.

Eine Differenz besteht bei der Frage, wie hoch diese Abzüge sein sollen. Wenn Sie hier die Zahlen für die zweijährige Veranlagung nehmen, sind das nicht diejenigen Zahlen, die in bald 100 Prozent der Fälle zur Anwendung kommen. Die eigentlichen, zur Anwendung kommenden Werte für den Kinderbetreuungsabzug sind nicht 6300 oder 4000 Franken, sondern 7000 oder 4400 Franken. Das sind die Beträge im einjährigen Veranlagungssystem.

Ihre Kommission - ich muss es noch einmal sagen, und dazu wird sich Herr Bundespräsident Villiger wahrscheinlich noch äussern - wurde vom Bundesrat auch gebeten, bereits etwas vorzusorgen, was allfällige zusätzliche Ausgaben in der Grössenordnung von etwa 150 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Verbilligung von Krankenkassenprämien betrifft, insbesondere für Familien mit Kindern und tieferen Einkommen. Obwohl diese Ausgaben im Moment noch nicht beschlossen sind, konnte sich die Kommissionsmehrheit von diesem Betrag nicht mehr ganz lösen und hat - zum einen in allgemeiner Sorge um den Bundeshaushalt, zum anderen aber auch mit Blick auf diese vom Bundesrat noch zu unterbreitende Vorlage - beschlossen, bei den Abzügen Mass zu halten, damit wir nicht überschiessen und unter dem System der Ausgabenbremse an irgendwelchen anderen Orten Korrekturen vornehmen müssen.

Dann möchten wir - das wurde in der Kommission betont - auch nicht durch einen übermässigen Abzug einen Anreiz schaffen, dass man von heutigen Betreuungsformen, die in Grossfamilienstrukturen, etwa mit Grosseltern, funktionieren, aus steuerlichen Überlegungen zu anderen Betreuungsformen übergeht.

Ich bitte Sie also noch einmal, hier der Kommissionsmehrheit - ich nehme an, auch dem Bundesrat - zu folgen, auch bezüglich des Abzuges im einjährigen Veranlagungssystem.