Dobler Marcel · Nationalrat · 2020-09-14
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-14
Wortprotokoll
Bei Block 1 werde ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion zu den Artikeln 1 bis 7 Stellung nehmen. Ich bitte Sie, grundsätzlich immer der Mehrheit zu folgen, ausser bei den Ausnahmen, die ich ausführen werde.
Bei Artikel 1 und den politischen Leitlinien bitte ich Sie, der Minderheit Page zu folgen. Die Mehrheit will in der ersten Leitlinie der Legislaturperiode den Teilsatz "sowie der nachhaltigen Entwicklung" ergänzen. Eine grosse Mehrheit der FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen die ursprüngliche Formulierung gemäss Ständerat und Bundesrat. Sinngemäss und auch nach den Ausführungen des Bundesrates ist es das Gleiche. Die Ergänzung zu "Die Schweiz sichert ihren Wohlstand [PAGE 1451] nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung" ist nicht nötig.
Bei Artikel 2 Ziffer 2bis bitte ich Sie, der Minderheit Strupler und damit dem Bundesrat zu folgen. Die Mehrheit der Kommission will aufgrund der Covid-19-Krise die Schuldenbremse aussetzen. Die Schuldenbremse ist eine der grössten Errungenschaften der Schweiz und unserer Finanzhaushaltsdisziplin. Diese Teilabschaffung wird von der linken Seite auch ausserhalb der Covid-19-Krise gefordert. Die Schuldenbremse ist gerade in der jetzigen Zeit wichtig. Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen grossmehrheitlich, der Minderheit zu folgen.
Bei Artikel 2 Ziffer 2quinquies bitten wir Sie, der Minderheit Nicolet zu folgen. Jedes Jahr führen wir intensive Diskussionen über die Mittelverwendung bei den ungebundenen Ausgaben. Es macht Sinn, in diesem Zusammenhang ergebnisoffen eine umfassende Überprüfung der gebundenen Ausgaben und von Vorschlägen zur Verringerung von deren Anteil an den Bundesausgaben vorzunehmen. Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen einstimmig, dieser Minderheit zu folgen.
Ich komme zu Artikel 3 - "Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital" - Ziffer 6: Die Bundesverwaltung ist in den letzten Jahren stets gewachsen und zählt mittlerweile 38[NB]750 Mitarbeitende, die sich 35[NB]109 Vollzeitstellen teilen. Wir anerkennen die Qualität der Arbeit, die durch die Bundesverwaltung insgesamt geleistet wird. Nichtsdestotrotz sehen wir uns mit einem allen grossen Organisationen systemimmanenten Problem konfrontiert, nämlich dass für neue Aufgaben oft auch neue Stellen geschaffen werden, anstatt dass durch interne Stellenverlagerungen auf neue Prioritäten eingegangen wird und alte Zöpfe konsequent abgeschnitten werden; dass bei überholten Aufgaben und nicht mehr benötigtem Personal der Drang nach Kompensation innerhalb des Personaletats innerhalb des Departements äusserst gering ist und departementsübergreifend gegen null tendiert; dass sich Bundesräte nach ihrem Amtsantritt nicht zunächst verwaltungsintern unbeliebt machen wollen, indem sie Stellen abbauen, sondern eher dazu tendieren, politisch unterstützende Weggefährten in ihre Stäbe zu integrieren und damit neue Stellen zu schaffen; dass trotz Abschaffung des Beamtenstatus im Jahr 2002 die Stellen bei der Bundesverwaltung als sicher gelten, währenddessen sie in privaten Unternehmen aufgrund der konjunkturellen Entwicklungen sowie aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit von Branchen in der gegenwärtigen Pandemie-Situation von Covid-19 als nicht gesichert bis hochgefährdet gelten.
Die Verwaltung versteht unter der bundesrätlichen Version, dass die Personalausgaben prozentual gleich wachsen können wie die Bundeseinnahmen. Ich stelle mir die Frage, ob bei einer starken Reduktion der Bundeseinnahmen aufgrund der Covid-19-Krise, einer Einführung der OECD-Digitalsteuer oder der Annahme der Konzernverantwortungs-Initiative eine Reduktion des Personals realistisch wäre und tatsächlich ausgeführt würde.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit, bloss eine Strategie zur Stabilisierung auszuarbeiten, geht uns zu wenig weit. Ich bitte Sie daher, der wichtigen Minderheit Markwalder zu folgen, um das Ziel einer Plafonierung in Angriff zu nehmen. Beim geforderten Einstellungsstopp sind natürlich Kompensationen und auch eine Effizienzsteigerung möglich.
Zu Artikel 3 Ziffer 7ter: Die Minderheit Markwalder fordert die systematische Entrümpelung und Entschlackung der Bundesgesetzgebung. Die Normen von veralteten Bundesgesetzen sollen in Angriff genommen werden. Die Regulierungsdichte nimmt jedes Jahr zu. Zusammen mit dem Legislaturplanungsprogramm legt der Bundesrat auch ein Legislaturplanungs-Gesetzgebungsprogramm vor. Dieses listet die geplanten Revisionen und neuen Gesetze auf, ohne aber gleichzeitig dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, auf welche veralteten Normen und Gesetze verzichtet werden soll. Dies geschieht heute nur punktuell und nicht systematisch. Ich bitte Sie, diese Minderheit Markwalder zu unterstützen. Das Ziel des Antrages ist die Deregulierung und ein Bürokratieabbau.
Zu Artikel 4 Ziffer 10ter: Dies ist aus meiner Sicht einer der wichtigsten Punkte der Legislaturplanung, und zwar fordert die Mehrheit der Legislaturplanungskommission die Verabschiedung der Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in dieser Legislatur. Die FDP-Liberale Fraktion setzt sich schon lange für dieses Anliegen ein. Der Systemwechsel bei der Ehepaarbesteuerung ist längst überfällig. Die Individualbesteuerung würde mehr Frauen in den Arbeitsmarkt bringen, den Fachkräftemangel mindern und die Heiratsstrafe beseitigen. Der Bundesrat sollte hier eigentlich seit Jahren vorwärtsmachen.
Bei allen anderen Minderheitsanträgen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.