Widmer Céline · Nationalrat · 2020-09-14
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-14
Wortprotokoll
Artikel 1 der Botschaft definiert die drei übergeordneten Leitlinien der Legislaturplanung. Ihre vorberatende Kommission begrüsst die präambelartige Klausel ganz zu Beginn des ersten Artikels, die der Ständerat beschlossen hat. Diese stellt wie gesagt klar, dass die Lehren aus der Covid-19-Pandemie bei der Umsetzung des Legislaturprogramms berücksichtigt werden müssen.
Die zwei Anträge, die neben dem Vorbehalt der Corona-Erkenntnisse den Leitlinien auch noch eine inhaltliche Klammer mit Fokus auf die Agenda 2030 und die nachhaltige Entwicklung voransetzen wollen und die jetzt als Minderheitsanträge vorliegen, lehnte die Legislaturplanungskommission ab, und zwar beide mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die nachhaltige Entwicklung hatte bereits einen hohen Stellenwert im Entwurf des Bundesrates, es gibt die Verknüpfung mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung, und die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 sind gemäss Botschaft der Orientierungsrahmen. Ich bitte Sie daher im Namen der Kommission, den Einleitungssatz nicht weiter anzupassen.
Hingegen beantragt Ihnen eine knappe Mehrheit der LPK, die erste Leitlinie um die Chancen der nachhaltigen Entwicklung zu ergänzen. Diese Ergänzung geht auf einen Antrag der mitberichtenden Finanzkommission zurück. Damit soll das Thema der nachhaltigen Entwicklung, das ja wie gesagt in den Massnahmen der Legislaturplanung und in der Botschaft prominent vorhanden ist, auch explizit auf die oberste Ebene der Leitlinie gehoben werden. Die Minderheit Page lehnt dies ab, weil die Änderung materiell nichts bewirke.
Ebenfalls auf Empfehlung der Finanzkommission will die LPK eine zusätzliche Leitlinie aufführen, wonach die Schweiz für ausgeglichene und stabile Bundesfinanzen sorgen soll. Die genau gleiche Aussage - wir haben es von der Bundespräsidentin gehört - ist bereits in Artikel 2, Ziel 1, enthalten. Die Aufwertung dieses Ziels zu einer Leitlinie ist vor dem Hintergrund der Corona-Krise zu verstehen, welche die Bundesfinanzen mittel- und langfristig vor grosse Herausforderungen stellt. Allerdings hat die LPK dieser Leitlinie keine Ziele und Massnahmen zugeordnet. Dies sowie auch die inhaltliche Redundanz wurde von den ablehnenden Stimmen kritisiert. Der Entscheid fiel mit 14 zu 10 Stimmen. Es wurde keine Minderheit in den Rat getragen. Sie haben es gehört, die Bundespräsidentin bittet Sie, hier dem Beschluss des Ständerates zu folgen.
In Artikel 2 geht es um die Ziele und Massnahmen zur angepassten Leitlinie "Die Schweiz sichert ihren Wohlstand und nutzt die Chancen der Digitalisierung sowie der nachhaltigen Entwicklung". Auf Antrag der Finanzkommission hat die LPK ergänzende Massnahmen bei Ziel 1 aufgenommen, bei denen es um einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und eine stabile Finanzordnung geht. Konkret geht es darum, dass für die ausserordentlichen Corona-Ausgaben die Belastung des Amortisationskontos der Schuldenbremse ausgesetzt werden soll. Die LPK hat diesem Anliegen mit 14 zu 9 Stimmen zugestimmt; dieses entspricht auch der Motion 20.3470 der Finanzkommission. Die Corona-Krise und der damit einhergehende massive Konjunktureinbruch werden uns noch lange beschäftigen, und in dieser Krisenzeit werden weder Steuererhöhungen noch drastische Ausgabenkürzungen möglich sein. Sollte trotzdem ein Entlastungsprogramm nötig sein, sollen die ungebundenen wie auch die gebundenen Ausgaben einbezogen sein.
Im Wissen darum, dass der Bundesrat Ende Jahr entscheiden will, wie er mit den Corona-Schulden umgehen will, hat die LPK einstimmig die Verabschiedung eines Berichtes über die Steuerstrategie des Bundes im Hinblick auf ausgeglichene und stabile Bundesfinanzen aufgenommen.
Der Antrag Nicolet, der hier als Minderheitsantrag vorliegt, betrifft die Verkleinerung des Anteils der gebundenen Ausgaben an den Bundesausgaben. Die Kommission lehnte ihn mit 14 zu 10 Stimmen ab, u. a. auch darum, weil dieses Anliegen vom Parlament schon früher abgelehnt wurde.
Artikel 3 definiert das Ziel 2: "Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital." Als eine Massnahme wird die Verabschiedung der Personalstrategie der Bundesverwaltung 2020-2023 aufgeführt. Die [PAGE 1456] Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen eine Ergänzung aufgenommen: Der Bundesrat soll in der Personalstrategie aufzeigen, wie er die Personalausgaben stabilisieren und mittel- bis langfristig durch konkrete Massnahmen und messbare Ziele plafonieren will; dies wurde mit dem Personalwachstum und mit Verweis auf ähnliche Vorstösse begründet. Ein Minderheitsantrag wurde nicht gestellt. Sie haben gehört, dass die Bundespräsidentin Sie bittet, hier dem Beschluss des Ständerates zu folgen.
Es wurde in der Diskussion aber auch anerkennend erwähnt, dass gewisse Bundesstellen während der Krise Tag und Nacht gearbeitet haben, was in der Öffentlichkeit nicht oder zu wenig wahrgenommen wurde.
In Artikel 4 geht es um innovationsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen und um die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Hier hat die Kommission zwei gleichstellungspolitische Anliegen aufgenommen. Mit 14 zu 10 Stimmen hat sie die Verabschiedung der Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung aufgenommen. Die Individualbesteuerung ist ein eminent wichtiger Schritt für die tatsächliche Gleichstellung, das ist wissenschaftlich erwiesen. Die Kommission hat ausdrücklich entschieden, die Individualbesteuerung unter dem hier in Artikel 4 aufgeführten Ziel aufzuführen und nicht beim Ziel 8, das die Gleichstellung der Geschlechter umfasst. Denn die Individualbesteuerung dient auch besonders dazu, das inländische Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen.
Weiter hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen die Verabschiedung einer nationalen Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgenommen.
In Artikel 5 geht es um die internationalen Beziehungen der Schweiz. Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Legislaturplanungskommission entschieden, die Grundsatzdiskussion über ein Aussenwirtschaftsgesetz in die Legislaturplanung aufzunehmen; dies vor dem Hintergrund, dass wir neuerdings mit Referendumsabstimmungen zu Freihandelsabkommen konfrontiert sind.
Mit 16 zu 9 Stimmen hat unsere Kommission zudem ergänzt, dass die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen nicht nur mit der EU und dem Vereinigten Königreich, sondern auch mit anderen Ländern, namentlich den USA, vertieft werden sollen. Sie haben es gehört: Die Frau Bundespräsidentin bittet Sie hier, dem Ständerat zu folgen.
Das Ziel 5 in Artikel 6 besagt, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleibt und die Chancen der Digitalisierung nutzt. Die Erfahrungen während der Corona-Krise - Homeschooling, Homeoffice - haben die Kommission bewogen, dieses Ziel mit der Sorge um die Chancengleichheit zu ergänzen. Ich möchte in Bezug auf die Ausführungen von Herrn Pfister noch betonen, dass die Chancengleichheit hier sehr klar in Bezug auf die Digitalisierung aufgenommen wurde. Der Entscheid fiel mit 14 zu 11 Stimmen. Die Minderheit Keller Peter lehnt diese Ergänzung ab.
Als zusätzliche Massnahme zu diesem Ziel haben wir die Ausarbeitung einer Anreizstrategie für den Erhalt und die Schaffung von Lehrstellen aufgenommen, weil während der Covid-19-Krise Ausbildungsplätze verloren gingen. Analog zur bereits vom Bundesrat vorgesehenen Finanzierungsbotschaft für Horizon hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen die Verabschiedung einer Finanzierungsbotschaft für Erasmus plus aufgenommen. Als Ergänzung zu den Bildungsprogrammen mit der EU hat die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen eine Strategie zur Initiierung globaler Bildungs- und Forschungsprogramme als Massnahme ergänzt.
Bei Artikel 7 hat die Kommission die vom Ständerat eingefügte Massnahme für eine optimale Grundversorgung mit IKT-Infrastrukturen mit dem flächendeckenden Ausbau von 5G-Technologie ergänzt. Dagegen wurde argumentiert, dass dies Sache der Mobilfunkanbieter sei und nicht Sache des Bundes. Der Entscheid für den Antrag fiel knapp mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ein Minderheitsantrag wurde auch hier nicht gestellt.
Ich beantrage Ihnen somit, den Anträgen der Mehrheit der LPK in diesen ersten beiden Abschnitten zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.