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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-09-14

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-14

Wortprotokoll

Dann will ich doch Kollege Zanetti bei der Entscheidfindung helfen; dann gibt es vielleicht auch das Zähneknirschen nicht. Ich unterstütze den Einzelantrag Würth. Ich sage jetzt nicht auch noch, wie ich in der Kommission gestimmt habe - das hat ja mittlerweile schon jeder eingestanden -, aber es ist klar, wir haben es gehört, dass die Kommission diesen Beschluss so gefasst hat.

Die Konsequenzen sind schon noch eindrücklich, wenn man 10 und 20 Prozent Reduktion einsetzt. Eigentlich sind sie uns nicht bekannt; wir tappen ein bisschen im Dunkeln, das muss ich eingestehen. Das ist mir auch in den Gesprächen im Nachgang klargeworden. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich meinen Bruder nicht gefragt hatte; er ist Ingenieur-Agronom, spezialisiert auf die Fütterung. Ich habe erst nachher das Gespräch mit ihm gesucht. Man sollte mehr mit der Familie sprechen; das ist die Lehre, die ich daraus ziehe.

Wie gesagt, wir kennen eigentlich die Wirkung dieser 10 und 20 Prozent Reduktion nicht. Auch in meinem Kanton ist dadurch eine grosse Verunsicherung entstanden. Ich werde da gut betreut vom Bauernverband des Kantons - das kennen Sie auch -, der mir auch sagt, wo die Probleme liegen. Ich nehme das auch ernst. Es kommt dazu, dass man, wenn man sich durch die Papiere liest, merkt, dass die Ausgangslage nicht so klar ist. Für mich stellt sich da die Frage, wie man ein Ziel in Zahlen festlegen will, wenn man nicht weiss, wo man losfährt. Ein Minus von 20 Prozent setzt voraus, dass man weiss, was 100 Prozent sind. Insofern ist auch hier die Sachlage nicht klar.

Es kommt dazu, dass Landwirte im Vertrauen auf gewisse Zusagen und Annahmen - Kollege Hegglin hat es gesagt - investiert haben, z. B. in Laufställe, und diese sind bezüglich des Ausstosses besonders belastend. Die [PAGE 807] Landwirte[NB]müssten die Investitionen dann wieder zurückbauen, was man ihnen nicht zumuten kann.

Doch ich gebe auch zu - und das wurde gesagt -: Die Leute, die nicht Landwirte sind, schauen aus dem Fenster, sehen, wie Gülle ausgetragen wird, und verbinden das mit Gewässerschutz. Wir können hier nicht so tun, als ob wir kein Problem hätten. Ich nehme das auch ernst. Es wäre naiv zu sagen, dass wir bei den Pestiziden alles erfüllt haben. Am Schluss haben wir keine Wissenschafter, die entscheiden, sondern Leute, die auch aufgrund ihres Bauchgefühls sagen, ob wir ein Problem haben oder nicht.

Die Kompromisslösung Würth gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, all diese Problembereiche aufzunehmen, ohne die Zielsetzung schon festzulegen. Denn der Bundesrat - das muss man sehen, wenn man Artikel 6a anschaut - legt nach Absatz 2 die Methode fest, mit der die Reduktion gemessen wird. Doch die Reduktion ist schon bestimmt. Normalerweise ist das ja umgekehrt: Man findet eine Methode, und basierend auf dieser Methode findet man dann auch Werte, die man mit dieser Methode festlegen bzw. messen kann. Hier machen wir das Umgekehrte: Wir bestimmen das Ziel, aber wissen gar nicht, wie man es messen will. Insofern ist es konsequent, dass man dem Bundesrat mit dem Einzelantrag Würth in Absatz 2 die Möglichkeit gibt, nicht nur die Methode, sondern auch die Zielsetzung festzulegen; das kann er aber erst dann machen, wenn er auch die entsprechenden Arbeiten vorgenommen hat.

Dann hat Artikel 6a Absatz 1 auch die Schwäche, dass der Bundesrat schon 2025 messen muss - 2025! Wir haben jetzt dann Ende 2020. Das ist ein unglaublicher Zeitdruck und, glaube ich, gar nicht machbar. Auch hier geht der Einzelantrag Würth in die richtige Richtung. Man sagt, 2030 ist der Massstab. Der Bundesrat bekommt insofern die Mittel, um den Investitionsschutz bei den Bauern ernst zu nehmen, um zu schauen, was ist und wohin wir gehen. Er kann die Zielsetzung anpassen, auf regionale Unterschiede und Problemlagen Rücksicht nehmen. Wenn, wie Kollege Hegglin gesagt hat, in gewissen Bereichen gar keine Probleme bestehen, muss man die Verluste nicht um 20 Prozent senken. Ich glaube, diese Differenz, diese Unterscheidung muss man machen. Mit dem Einzelantrag Würth macht man genau das, man gibt hier dem Bundesrat mehr Möglichkeiten, darauf Rücksicht zu nehmen.

Noch etwas, was mir mein Bruder gesagt hat: Wir haben auch einen Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Stickstoffverlust. Für das Tierwohl ist es z. B. gut, Laufställe zu haben und den Tieren mehr Auslauf zu gewähren. Aber gerade das ist schlecht für den Stickstoffverlust. Jetzt kann man sagen: Für das Tierwohl wäre das, was wir haben, eigentlich gut; wir müssen vielleicht, das wurde auch gesagt, auf technische Innovation setzen. Da muss man aber wissen, wie viel sie beitragen könnten. Wir haben es gehört: Schleppschläuche usw. Man kann das machen. Aber damit erreicht man nicht 20 Prozent; das wurde auch in der Botschaft gezeigt.

Man soll die Landwirte dort abholen, wo sie es machen können. Es ist notwendig, dass man etwas macht, ein Absenkpfad ist notwendig - er ist auch möglich, und ich bin überzeugt, die Landwirte werden das auch machen -, aber nicht in festen Zahlen, die unrealistisch sind. Insofern gibt der Einzelantrag Würth hier genügend Raum: Der Bundesrat kann handeln. Wir haben es in der parlamentarischen Initiative und können es dann gegen die zwei Volksinitiativen anwenden. Wir können sagen: Es wird etwas gemacht. Jetzt kann man sagen: Ja, am Schluss sind keine Zahlen festgelegt. Aber vielleicht ist es ehrlicher zu sagen: Wir können heute keine Zahlen liefern, aber der Bundesrat wird das in seiner grossen Weisheit machen, wird diese Aufgaben wahrnehmen und dann entsprechende Zielsetzungen einfügen, die auch erreichbar sind.

Ich bitte Sie deshalb, dem Einzelantrag Würth zuzustimmen.