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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2020-09-14

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-14

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen zwei Minderheiten. Sie betreffen die negativen Folgen der Migration und die Ausschaffungs-Initiative.

Heute zeigt sich klar, dass die Initiative nicht richtig umgesetzt wurde und fast die Hälfte der kriminellen Ausländer wegen der Anwendung der Härtefallklausel nicht ausgeschafft wird. Diesem Missstand wollen wir mit der Anpassung in Artikel 14, Ziel 13, begegnen. Folgende Ergänzung wird beantragt: "Die Schweiz steuert die Migration, nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial" und neu "dämmt deren negative Folgen ein". Die negativen Folgen sieht man vor allem an der deutlich höheren Kriminalität dieser Gruppe.

Mit dem zweiten Minderheitsantrag, einer neuen Ziffer 36bis, wollen wir erreichen, dass eine Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet wird.

Die beiden Minderheitsanträge lassen sich gleich begründen. Die Kriminalitätsstatistik 2019 spricht eine deutliche Sprache. Im vergangenen Jahr wurden 437[NB]000 Straftaten gegen das Strafgesetzbuch, 75[NB]757 gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie 37[NB]024 gegen das Ausländergesetz erfasst. Die Ursachen dafür sind unter anderem die Massenzuwanderung und eine verfehlte Asylpolitik. Das erkennt man zunächst an den Zahlen der verübten Delikte - vor allem schwere Delikte werden oft von Ausländern verübt. Zudem sind über 70 Prozent der Gefängnisinsassen Ausländer, mit horrenden Kostenfolgen für die Steuerzahlenden. Wir müssen hier endlich tätig werden, denn diese Zahlen sind nicht neu, sie liegen schon seit Jahren vor - seit die Migration so stark zugenommen hat. Daher sind diese Ergänzungen angebracht. [PAGE 1475]

Was die SVP befürchtete, wird nun erstmals durch Statistiken des Bundes bestätigt: Die Härtefallklausel wird zur Täterschutzklausel. Staatsanwaltschaften und Gerichte foutieren sich um den Volkswillen und um die Sicherheit in unserem Land. Sie wenden die Härtefallklausel nicht, wie von den übrigen Parteien in der parlamentarischen Debatte versprochen, nur in absoluten Ausnahmefällen an, sondern in 42 Prozent aller Fälle.

Das ist nicht im Sinne des Volkes und der Stände. Mit der Annahme der Ausschaffungs-Initiative wurde beschlossen, kriminelle Ausländer auszuschaffen - Punkt, Schluss. Die Justiz hat Kriterien zur obligatorischen Landesverweisung definiert, von denen in der Abstimmungsvorlage nicht die Rede war. Festgelegt wurden z. B. Mindeststrafen. Liegt die Strafe unter sechs Monaten, wird kaum ausgeschafft, obwohl das Volk und alle Kantone einen entsprechenden Gegenentwurf abgelehnt haben. Auch dürfte die Justiz den Aufenthaltsstatus der Straftäter nicht berücksichtigen, was im Moment aber gang und gäbe ist. Dieses Vorgehen widerspricht den Verfassungsvorgaben. Weiter wurde die Schwere der Straftat neu definiert, obschon dem Parlament und dem Stimmvolk bereits vorher ein betreffender Katalog vorgelegt worden war.

Auch die Politiker äusserten sich zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative. Frau Bundesrätin Sommaruga: "Der entsprechende Text ist präzise formuliert und besagt, dass eine solche Härtefallklausel in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt [...]." Herr Nationalrat Glättli: "Hier setzen wir aber nicht irgendeine Durchsetzungs-Initiative um, sondern das, was unser Volksauftrag ist, nämlich, was die Stimmbevölkerung entschieden hat, die Ausschaffungs-Initiative. Das setzen wir jetzt um - ohne Wenn und Aber." Herr Ständerat Jositsch: "Härtefälle sind die Ausnahme. [...] Wird die Härtefallklausel anschliessend zu häufig angewendet, stehe ich bereit, das Gesetz zu konkretisieren." Herr Nationalrat Wasserfallen: "Ja, ich fühle mich sicher. Das Parlament hat die Ausschaffungs-Initiative pfefferscharf umgesetzt." Und so weiter und so fort.

Nun zeigt sich aber: Die Ausschaffungs-Initiative wird weder pfefferscharf umgesetzt, noch wird die Härtefallklausel nur in Ausnahmefällen angewendet. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie der Ergänzung in Artikel 14 und der neuen Ziffer 36bis zustimmen, damit wir die mit der Migration verbundenen Probleme angehen können und Kriminelle wirklich unser Land verlassen müssen.