Lexipedia

de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-09-15

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-15

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 8b, "Massnahmen im Sportbereich". Es geht dort darum, dass wir vom Bund her die Clubs der professionellen Ligen des schweizerischen Fussball- und Eishockeyverbands mit bewilligten zinslosen Krediten unterstützen können, über eine begrenzte Dauer von zehn Jahren und mit zusätzlichen Sicherheiten im Umfang von 25 Prozent, die diese Clubs auch entsprechend beibringen müssen. Entsprechend dürfen auch die Darlehen höchstens 25 Prozent des betrieblichen Aufwands der letzten Saison betragen.

Nun hat der Ständerat den nachfolgenden Absatz, wonach der Bund für die Darlehen auch Rangrücktritte gewähren kann, gestrichen. Mit dem Streichen dieses Absatzes macht er das ganze Instrumentarium wertlos, weil damit den Clubs nicht mehr effektiv geholfen werden kann. Wir haben die Situation, dass der Bund Darlehen geben kann und die Clubs sich damit zusätzlich verschulden müssen. Der Rangrücktritt dient dazu, dass die Clubs auch bei einer verstärkten Passivseite, bei einer verstärkten Verschuldung weiter funktionieren können und bei einer Überschuldung nicht gemäss OR direkt vor den Richter müssen, um Konkurs anzumelden. Das ist genau der Knackpunkt. Wenn wir ein Darlehen gewähren, dann stärken wir die Seite des Fremdkapitals in den Bilanzen dieser Clubs. Damit sind sie näher an der Überschuldung, und entsprechend höher ist die Gefahr, dass sie gemäss OR [PAGE 1493] vor den Richter müssen. Genau deshalb brauchen wir das Instrument des Rangrücktritts, um hier überhaupt ein entsprechend wirksames Instrument zu haben. Das zu meiner Minderheit.

Ich spreche gleichzeitig auch noch für die Fraktion zu Artikel 8 Absatz 2. Sie haben dort den Minderheitsantrag Rösti betreffend den Deckel auf den Kulturmillionen. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir schon im März dieses Jahres fast 280 Millionen Franken für die Kultur gesprochen haben und dass wir diese Kredite zwischenzeitlich ganz spezifisch auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt haben und insgesamt acht Kredite haben, die die Mittel für die Kultur zur Verfügung stellen. Selbst das Bundesamt für Kultur hat uns versichert, dass dieses Geld ausreichen sollte, um die Schwierigkeiten zu überwinden.

Wir haben im ordentlichen Budget für die Kultur in der Regel 234 Millionen Franken eingestellt. Sie sehen also, dass wir den Betrag bereits mehr als verdoppelt haben. Auch für das Budget 2021 steht uns ein Nachtragskredit von zusätzlichen 110 Millionen Franken ins Haus. Deshalb sind wir der Auffassung, dass der Deckel bei den vom Bundesrat beantragten 80 Millionen Franken bleiben sollte. Es gilt auch hier, entsprechend etwas masszuhalten.

Zur Minderheit Weichelt-Picard, die in der Härtefallregelung auch noch die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung eingeschlossen haben möchte: Ich bitte Sie, dies abzulehnen und bei der effektiven Härtefallregelung zu bleiben. Ich muss einfach erwähnen, dass die Härtefallregelung für die Branchen und Betriebe vorgesehen ist, die seit März null Aufträge haben und für die nächsten Monate genau null Arbeit in ihren Büchern drin haben. Das ist eine andere Situation als bei den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die ihre Arbeit seit einiger Zeit wieder einigermassen geordnet weiterführen können.

Bei der Minderheit Sauter geht es darum, die Härtefallregelung nicht dahingehend auszulegen, dass wir dort auch A-Fonds-perdu-Beiträge gewähren können. Wir sind der Meinung, der Argumentation von Frau Sauter sei zu folgen, wonach, wenn immer möglich, angestrebt werden muss, dass die Hilfe auch irgendwann wieder an den Steuerzahler zurückfliessen kann. Die entsprechenden Instrumente wären besser geeignet als A-Fonds-perdu-Beiträge.

In diesem Sinne bitte ich Sie, uns zu folgen.