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Dobler Marcel · Nationalrat · 2020-09-15

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-15

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, ausser bei Artikel 8 Absatz 2 und bei Artikel 8a Absatz 2bis, immer der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 8 Absatz 2 empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und damit die Unterstützung für Kulturunternehmen auf 80 Millionen Franken zu beschränken.

Bei Artikel 8a Absatz 1 folgen Sie bitte der Mehrheit der Kommission. Im Ständerat wurde das aus unserer Sicht richtige Anliegen der Mitfinanzierung durch die Kantone aufgenommen. Die Formulierung mit dem Wort "Sitzkanton" war aber unpraktikabel. Stellen Sie sich vor, eine Firma hat den Hauptsitz in Bern, aber Niederlassungen in fünfzehn Kantonen. Soll nun der Kanton des Hauptsitzes die Niederlassungen in den anderen Kantonen unterstützen? Aus diesem Grund haben wir die Formulierung geöffnet. Es macht hier Sinn, dem Bundesrat die Kompetenz zur Regelung zu geben.

In Absatz 2 haben wir den Begriff "wirtschaftlich gesund" durch "profitabel" ersetzt und die Formulierung präzisiert.

Bei Artikel 8a Absatz 2bis bitte ich Sie im Namen der einstimmigen FDP-Liberalen Fraktion, der Minderheit Sauter zu folgen. Was ist ein Härtefall? Natürlich muss dies in einer Verordnung geregelt werden. Daraus entsteht aber eine erhebliche Ungleichbehandlung von betroffenen Firmen. Warum sollen Firmen in Konkurs gehen oder Verluste machen, während Firmen, die unter die Härtefallklausel fallen, mit Geldgeschenken gerettet werden? Auch muss man sich bewusst sein, dass es möglich wäre, mehrfach Geld zu beantragen, weil z. B. die Krise bei den Reiseveranstaltern nicht bereits im Frühling beseitigt sein wird. Wenn man dies machen würde, müsste sichergestellt sein, dass nicht einzelne Branchen, die nicht systemrelevant sind, gegenüber anderen Branchen übervorteilt werden, nur weil letztere öffentlich einen anderen Stellenwert haben. Ebenfalls sind wir der Ansicht: Wenn von A-Fonds-perdu-Beiträgen die Rede ist, soll wie in anderen Bereichen ein Maximum an verwendeten Mitteln angegeben werden. Die Kostenfolge ist nicht ansatzweise abschätzbar. Man darf davon ausgehen, dass die Auswirkung dieses Artikels in die Milliarden geht.

Bei Artikel 8b Absatz 2bis bitte ich Sie, mit der Mehrheit auf einen Rangrücktritt zu verzichten. Uns ist die Situation im Sportbereich klar, jedoch muss man auch berücksichtigen, dass der Bund die Rückzahlung von allfälligen Bürgschaften oder Krediten zu sichern hat. Das sind wir den Steuerzahlern schuldig. Stellen Sie sich vor, ein Sportclub kauft sich mehrere Spieler im Millionenbereich, und aufgrund gewisser Massnahmen geht der Club dann in Konkurs. Soll der Bund einen Rangrücktritt für diese Ausgaben tragen und das Ausfallrisiko erhöhen? Es könnte sogar ein Rangrücktritt gegenüber Dritten sein, was nichts anderes heisst, als dass der Bund zuletzt berücksichtigt wird.

Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen.