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Rösti Albert · Nationalrat · 2020-09-15

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-15

Wortprotokoll

Ich darf die SVP-Fraktion in diesem wichtigen Block vertreten.

Ich möchte schon noch einmal auf den Grundsatz eingehen. Es gibt eine massgebliche Differenz zwischen dem Ständerat und der Mehrheit unserer Kommission. Artikel 8a betrifft nur Härtefälle. Es wird eine gewisse Zeit dauern - das hat[NB]uns der Herr Bundeskanzler in der Kommission ausgeführt -, bis die Härtefälle eruiert sind und bis eine Entschädigung fliesst. Bis die Verordnung steht, dürfte es Frühjahr werden. Vielleicht haben wir sie etwas früher, aber es wird sicher noch einige Monate dauern. Die Unternehmen - ich erwähne sie nochmals: insbesondere die Reisebranche, die Veranstalter und die Schausteller - werden davon kurzfristig nicht profitieren.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass Artikel 10, der hier auch nicht mehr bestritten ist, auch im Ständerat durchkommt. In Artikel 10 sehen die Absätze 1 und 1bis vor, dass auch Selbstständigen Erwerbsersatzentschädigung gewährt wird und dass gerade auch diese betroffenen Branchen sofort Anspruch auf diese Gelder haben. In der Fassung des Bundesrates, die der Ständerat unterstützt, heisst es, dass sie nur dann Geld bekommen, wenn ihre Tätigkeit unterbrochen wird. Heute ist keine Tätigkeit mehr unterbrochen. Der [PAGE 1499] Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 1. Oktober wieder Veranstaltungen stattfinden können. Es werden aber keine Veranstaltungen stattfinden, weil keine Leute hingehen. Nach der Version des Ständerates würden alle diese Firmen im Regen stehengelassen.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir hier eine Lösung bieten, die auch für den Ständerat akzeptabel sein wird. Wir sehen diese Lösung in Artikel 14, wo wir sagen, dass die Massnahmen bis Ende Juni 2021 beschränkt werden, damit der Steuerzahler nicht übermässig belastet wird. Wir müssen klar sehen - auch wenn das hart tönen mag -: Es können nicht alle Betriebe einfach auf ewig erhalten werden. Wir wollen jetzt kurzfristig helfen, damit allenfalls auch eine Transformation stattfinden kann. Wenn das bis Mitte des nächsten Jahres nicht möglich ist, dürfte es schwierig sein, eine Mehrheit zu finden, die die Hilfen für immer fortsetzen will. Wir müssen auch schauen, dass die Covid-19-Massnahmen irgendwann so reduziert werden, dass das Wirtschaften für alle wieder möglich ist.

Deshalb bitte ich Sie, hier insbesondere nicht der Minderheit Weichelt-Picard zu folgen, sondern der Mehrheit. Es ist ein gutes Paket geschnürt worden. Wir bieten dem Ständerat aber eine Brücke bei Artikel 10, der namentlich den Schaustellern, der Reisebranche und den Veranstaltern kurzfristig hilft, das heisst ab dem 16. September - und da bitte ich Sie, auch dem Einzelantrag Feller zuzustimmen -, indem der Erwerbsersatz für Selbstständige, so wie die Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte, fortgesetzt werden kann, wenn auch mit einer beschränkten Dauer.

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