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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-15

Wortprotokoll

Sie haben im Juni 2019 den Ausbauschritt 2035 beschlossen. Darin nicht enthalten ist der Ausbau der Strecke Winterthur-Koblenz-Basel. Eine Entlastung der Hauptverkehrsachsen Zürich-Brugg und Olten-Basel wäre grundsätzlich zu begrüssen, kann jedoch nur über zeitlich schnellere Alternativen erreicht werden. Eine Verbindung über die parallele Strecke Basel-Winterthur lässt keine kürzere Fahrzeit als auf den Hauptstrecken zu.

Ich muss hier aber schon auch betonen - und das wurde jetzt auch von Ständerat Rechsteiner eingebracht -, dass wir ja nicht nichts tun. Die Elektrifizierung der deutschen Hochrheinstrecke ermöglicht es nämlich, die Reisedauer zwischen Basel und der Ostschweiz zu verkürzen. Die finanzielle Unterstützung der Elektrifizierung wurde mit dem Ausbauschritt 2035 beschlossen; dem haben Sie also bereits zugestimmt. Der grösste Anteil dieses Ausbaus wird übrigens von Deutschland finanziert. Ich kann Ihnen auch sagen, wo das Projekt derzeit steht: Ende 2020 sollen die Unterlagen für das Plangenehmigungsverfahren für das deutsche und das Schweizer Genehmigungsverfahren fertiggestellt und eingereicht werden, und im Normalfall wird mit einer Bauzeit bis 2029 gerechnet. Das Projekt ist also konkret aufgegleist und dürfte auf gutem Weg sein, soweit wir das natürlich selber in der Hand haben. Nach Abschluss des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke ist eine schnelle, stündliche Direktverbindung Basel-Schaffhausen-Konstanz-St. Gallen vorgesehen.

Die Verbindung zwischen Winterthur und Basel, die Ständerat Knecht in seinem Postulat 20.3284 anspricht, würde ausserdem die Aargauer S-Bahn beeinflussen und auch den Güterverkehr einschränken. Diese Nachteile könnten dann wiederum nur durch Investitionen von mehreren hundert Millionen Franken ausgeglichen werden. Ich muss Sie auch darüber informieren, dass der Regierungsrat des Kantons Aargau in einer Stellungnahme zum Postulat 19.312 des Grossen Rates betreffend Wiedereinführung einer Interregio-Bahnverbindung von Winterthur nach Basel aufgezeigt hat, dass diese Verbindung ein Betriebsdefizit von 26 bis 30 Millionen Franken pro Jahr verursachen würde. Deshalb hat der Regierungsrat dieses Postulat zur Ablehnung empfohlen. Ich denke, im Kanton Aargau wurden bereits ähnliche Überlegungen wie hier gemacht und diskutiert.

Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich für das Anliegen von Ständerat Knecht Verständnis habe, und zwar insofern, und das haben Sie, Herr Ständerat Knecht, auch angesprochen, als Regionen, die im Spannungsfeld verschiedener Agglomerationen und Bahnknoten liegen, durch die heutige Planung unter Umständen benachteiligt werden könnten. Sie haben dann systembedingt entweder in die eine oder dann eben in die andere Richtung optimale Anschlüsse. Doch die Regionen werden hier unter Umständen auch ein bisschen aufgespalten; das ist für sie eine schwierige Situation. Deshalb sind wir der Meinung, dass man der zukünftigen Entwicklung des Bahnsystems gerade in diesen Regionen mehr Bedeutung zumessen sollte. Das ist auch die Überzeugung des Bundesrates. Ich kann Ihnen das gerne in Aussicht stellen.

Das hindert mich aber nicht daran, Ihnen namens des Bundesrates dieses Postulat zur Ablehnung zu empfehlen.