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Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-09-15

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-15

Wortprotokoll

Ich spreche für die SP-Fraktion und fange mit der Minderheit Sauter zu Artikel 6 an. Bis 2030 fehlen in der Schweiz 65[NB]000 Personen im Pflegebereich. Diese Zahl wurde in Zusammenhang mit diesem Geschäft schon oft erwähnt. Sie muss aber auch immer wieder wiederholt werden, denn der Bedarf ist enorm. Damit wir ihn decken können, sind Investitionen in die Pflegeausbildung dringend und zwingend. Wir lehnen darum die Kann-Formulierung in Artikel 6 ab, weil die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen eine zentrale Massnahme in diesem indirekten Gegenvorschlag ist. Ausserdem könnte eine Kann-Formulierung dazu führen, dass sich einige Kantone aus der Verantwortung stehlen wollen und zu Trittbrettfahrern werden. Es müssen sich alle an dieser Ausbildungsoffensive beteiligen. Wir wollen darum die verbindliche Formulierung, an der die Kommissionsmehrheit festhalten will und die der Nationalrat bereits beschlossen hatte.

Zur Minderheit Herzog Verena zu Artikel 25a Absatz 3: Hier sind wir, wie es Kollegin Herzog bereits gesagt hat, bei einem zentralen Artikel des indirekten Gegenvorschlags. In der Wintersession 2019 hatte sich dieser Rat bereits deutlich für eine eigenständige Leistungserbringung und Abrechnungsmöglichkeit in der Pflege ausgesprochen. Der Ständerat will diese aber nur gewähren, wenn es eine Vereinbarung zwischen Versicherer und Leistungserbringerin gibt. Die Kommission empfiehlt Ihnen hier aber, am Beschluss vom letzten Dezember festzuhalten. Warum?

Zum einen ist die eigenständige Abrechnung eine der vier Kernforderungen der Volksinitiative und darum wichtig. Zum anderen stellt die Voraussetzung einer Vereinbarung einen erneuten Angriff auf die Vertragsfreiheit dar, und sie bedeutet, dass einmal mehr die Pflege zum Spielball der Vertragsfreiheit wird, weil sich die Versicherer und ihr starkes Lobbying im Ständerat durchgesetzt haben. Diese Formulierung, wir wissen es alle, stammt aus der Feder von Curafutura, deren Präsident, Ständerat Dittli, in der ständerätlichen SGK sitzt. Zudem wird behauptet, diese Bedingung könne eine allfällige Mengenausweitung verhindern. Das ist eine krasse Unterstellung. Um welche Leistungen geht es im eigenständigen Bereich überhaupt? Es geht zum Beispiel darum, einer Spitex-Klientin beim Duschen oder einem Pflegeheimbewohner beim Anziehen zu helfen. Das soll eigenverantwortlich angeordnet und abgerechnet werden.

Welche Pflegeleistungen ein Mensch braucht, kann eben dann in diesen Fällen eine Pflegefachfrau, die die Patientin täglich betreut, besser beurteilen als die Hausärztin in der Praxis. Wenn Kollegin Herzog sagt, es würden vor allem Pflegefachpersonen abrechnen können, die einen Bürojob machen, muss ich ihr einfach sagen, dass sie die Realität nicht kennt. Es wären vor allem diejenigen, die eben in der Praxis draussen unterwegs sind. Es wäre gerade für die aufsuchende Pflege sehr bedeutsam; da verbringt man kaum Zeit am Bürotisch. Die Stärkung des eigenverantwortlichen Bereichs der Pflege führt nicht zu Mehrkosten, im Gegenteil: Die Ärztinnen und Ärzte werden entlastet, da sie keine Pro-Forma-Anordnungen unterschreiben müssen. Das spart auch Geld. Deshalb unterstützt auch die FMH die Pflege-Initiative. Die Pflegefachpersonen haben kein Interesse daran, mehr zu tun als nötig. Wenn eine Person geduscht ist, ist sie geduscht. Wenn ein Bewohner angezogen ist, wird man ihn kaum wieder umkleiden. Das sind oft Tätigkeiten, die man einmal ausführen muss, so etwas muss man nicht mehrmals pro Tag machen.

Es gibt Kontrollmechanismen: Jeder Krankenversicherer ist verpflichtet, zu prüfen, ob eine Leistung den Kriterien "wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich" entspricht. Diese Kontrolle muss er unabhängig davon durchführen, wer die Leistung angeordnet hat. Wenn die Kontrolle nicht gemacht wird, machen die Krankenversicherer ihren Job nicht. Zudem gibt es die Verpflichtung zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung, wenn eine bestimmte Zahl an erbrachten Stunden pro Quartal überschritten wird. Wir haben also Kontrollmechanismen.

Es ist an der Zeit, das eigenverantwortliche Handeln der Pflege zu stärken und sie ihre Kompetenzen auch nutzen zu lassen. Das hilft, Kosten zu sparen. Mit qualifizierter Pflege lassen sich eben auch unnötige und teure Spitaleinweisungen vermeiden. Das zeigt eine eben erschienene Studie, von der wir auch Kenntnis haben. Nicht erst seit der Pandemie wissen wir, wie wichtig die Pflege ist. Wir müssen die Pflege stärken, wir müssen den Beruf attraktiver machen.

Ich bitte Sie sehr, der Mehrheit der Kommission zu folgen.