Fässler Daniel · Ständerat · 2020-09-15
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-15
Wortprotokoll
Ich berichte Ihnen nun noch als vierter und letzter Berichterstatter unserer Geschäftsprüfungskommission über jene Themen aus dem EJPD bzw. der Bundeskanzlei, die unsere Geschäftsprüfungskommission bei der zum Geschäftsbericht 2019 geführten Aussprache mit der zuständigen Bundesrätin bzw. mit dem Bundeskanzler besonders angesprochen hat.
Ich beginne mit dem EJPD. Bei diesem Departement haben wir uns unter anderem mit der Strategie [PAGE 840] Kriminalitätsbekämpfung 2020-2023 und dabei schwerpunktmässig mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befasst. Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat uns dargelegt, wie das Fedpol mit der Strategie Kriminalitätsbekämpfung 2020-2023 auf die grenzüberschreitende Kriminalität reagiert. Die Strategie des EJPD basiert auf drei Säulen: Prävention, Kooperation und Repression.
Im Bereich Kooperation möchte ich die Taskforce Tetra erwähnen, eine nationale Zusammenarbeitsplattform für den Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen in Terrorfällen. In diesem Bereich kooperiert das Fedpol aktiv mit anderen Staaten, aber auch mit den Polizeiorganisationen Interpol und Europol.
Im Bereich Repression bzw. Strafverfolgung ermittelt das Fedpol unter der Leitung der Bundesanwaltschaft in rund 70 Terrorstrafverfahren. Das Fedpol wird sich in den nächsten drei Jahren auf drei prioritäre Deliktfelder konzentrieren: auf die Terrorbedrohung, die organisierte Kriminalität und auf die in die Strafverfolgungskompetenz der Kantone fallende transnationale Kriminalität. Bei der organisierten Kriminalität hat das Fedpol nicht nur die italienischen Mafias im Visier, sondern ebenso Oligarchen aus den ehemaligen Sowjetstaaten und Banden aus dem Balkan.
Bei der Umsetzung der Strategie gibt es für das EJPD drei Treiber: erstens die analysebasierte Steuerung der Polizeikräfte; zweitens das Prinzip "follow the money", um mithilfe der Digitalisierung den Weg krimineller Gelder zu verfolgen und damit Haupttäter und ihre Netzwerke zu erkennen; und drittens Public-Private-Partnership, mit der die bereits bestehende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit Privaten und Akteuren aus dem öffentlichen Sektor fortgesetzt werden können.
Ich komme zum zweiten Teil meiner Berichterstattung, zur Bundeskanzlei. Bei der Bundeskanzlei hat sich die Geschäftsprüfungskommission mit Herrn Bundeskanzler Walter Thurnherr unter anderem über die digitale Gouvernanz unterhalten. Im Berichtsjahr 2019 wurde im Bereich Digitalisierung nicht nur an Neuerungen in den Bereichen E-Government oder Cybersecurity gearbeitet, sondern zunehmend auch im Bereich der digitalen Gouvernanz. Darunter versteht man jene Organisations- oder Steuerungsform, mit der die ganze Bundesverwaltung arbeiten soll. Dabei soll festgelegt werden, wer im Bereich Digitalisierung auf welcher Stufe was entscheiden soll, damit die Bundesverwaltung in digitaler Hinsicht einheitlich arbeitet. Dies soll gewährleisten, dass möglichst effizient und stufengerecht entschieden werden kann. Schliesslich sollen damit möglichst viele Skaleneffekte erreicht werden, um im Ergebnis, wie sich Bundeskanzler Walter Thurnherr wörtlich ausgedrückt hat, "mehr Standards, weniger Kosten und weniger Stress" zu haben.
Der Handlungsbedarf im Bereich der digitalen Gouvernanz wurde vor allem durch zwei Entwicklungen immer deutlicher: erstens durch die Komplexität, welche durch die rund 1000 von den Departementen selbstständig beschafften grösseren Fachanwendungen erzeugt wird. Alle diese Anwendungen müssen regelmässig ersetzt oder aufgewertet werden. Jedes Departement macht dazu heute seine eigene Planung, die aufgrund der Verknüpfungen immer häufiger Auswirkungen auf die Planung anderer Departemente hat. Zweitens zeigten die zwei grossen Projekte Gever und SAP-Erneuerung den bestehenden Handlungsbedarf auf. Diese beiden[NB]Projekte[NB]haben in der Bundesverwaltung das Bewusstsein verstärkt, dass man die Digitalisierung mehr[NB]aus[NB]Geschäftssicht[NB]statt von der Technik her angehen sollte.
Die Frage, wie die digitale Gouvernanz organisiert, koordiniert, gelenkt und entschieden werden soll, rückt daher immer mehr in den Vordergrund. Der Bundesrat hat darauf reagiert und entschieden, für diese Arbeiten auf Anfang 2021 einen der Bundeskanzlei zugeordneten Delegierten des Bundesrates für digitale Transformation und IKT-Gouvernanz einzusetzen. Darüber hinaus soll ein neues interdepartementales Gremium, der Digitalisierungsrat Bund, entstehen, der den Informatikrat des Bundes ablösen soll. Schliesslich soll ein Bundesratsausschuss Digitalisierung und IKT geschaffen werden, dem die Aufgabe zukommt, sich vom Delegierten informieren zu lassen und die strategischen Entscheide des Bundesrates vorzubereiten.
Dies alles hat organisatorische Konsequenzen: Erstens wird die strategische Einheit des Bundes, die Einheit "Digitale Schweiz", vom Bundesamt für Kommunikation in die Bundeskanzlei verschoben. Zweitens wird das Informatiksteuerungsorgan des Bundes aufgelöst und zum einen Teil in das Bundesamt für Informatik und Technologie und zum anderen Teil in die Bundeskanzlei überführt.
Die Bundeskanzlei hofft, dass diese neue Einheit rasch zum Kompetenzzentrum des Bundes für Digitalisierung werden kann. Die Bundeskanzlei wird dem Bundesrat gemäss den Informationen des Bundeskanzlers noch dieses Jahr einen Antrag für das weitere Vorgehen unterbreiten.