Umbricht Pieren Nadja · Nationalrat · 2020-09-15
Umbricht Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-15
Wortprotokoll
Die Motion fordert, Artikel 3 der Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung zu ändern, damit nicht nur private Institutionen der externen Kinderbetreuung eine Ausfallentschädigung erhalten, sondern auch Institutionen der öffentlichen Hand.
Ziel der Verordnung ist es, dass wegen des Lockdowns entstandene finanzielle Ausfälle in externen Kinderbetreuungsinstitutionen entschädigt werden. Es sollen keine Institutionen schliessen müssen bzw. keine Plätze verschwinden. Da öffentliche Institutionen von den Kantonen und/oder den Gemeinden geführt und auch finanziert werden, sind diese in dieser Verordnung nicht integriert, denn für deren Finanzierung sind eben die Kantone und/oder die Gemeinden verantwortlich. Es ist in deren Verantwortung, kantonale oder kommunale Institutionen finanziell zu unterstützen. Bei privaten Institutionen ist dies nicht der Fall. Diese erhalten keine finanzielle Abfederung der Kantone oder Gemeinden. Ohne Unterstützungen wären private externe Betreuungsinstitutionen durch hohe Einbussen bei den Betreuungsbeiträgen vor grosse finanzielle Probleme gestellt. Viele müssten wohl schliessen.
Da private Institutionen keine kantonalen und/oder kommunalen finanziellen Unterstützungen erhalten, hätten diese Institutionen während der Krise keine finanzielle Abfederung bekommen. Ihre Existenz wäre offensichtlich gefährdet gewesen. Das ist der Unterschied zwischen den öffentlichen und den privaten Institutionen. Deshalb hat sich der Bundesrat bei der Verordnung bewusst entschieden, Ausfallentschädigungen nur an private Institutionen auszurichten, um diese Institutionen am Leben zu erhalten und keine Betreuungsplätze zu verlieren. Der Bund kommt nicht für finanzielle Verluste anderer öffentlicher Einrichtungen auf und geht davon aus, dass Kantone und Gemeinden für ihre eigenen Institutionen finanziell aufkommen.
Die Verordnung ist befristet und gilt noch bis zum 17. September 2020, also bis übermorgen. Es ist gemäss Aussage der Verwaltung fraglich, ob die vorliegende Motion überhaupt umgesetzt werden kann, auch wenn beide Räte sie annehmen würden. Da bin ich gespannt darauf, was Herr Bundesrat Berset zu diesem rechtlichen Punkt sagt.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, die Motion abzulehnen. Auch der Bundesrat empfiehlt sie zur Ablehnung.