Atici Mustafa · Nationalrat · 2020-09-16
Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Ich spreche zum Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Im Wesentlichen ist das totalrevidierte Bundesgesetz ein Nachvollzug der entstandenen neuen Realitäten und Schwerpunkte in der internationalen Mobilität und Kooperation im Bereich Bildung. Die Schwierigkeiten, welche die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative im Bereich der Bildungspolitik ausgelöst hat, wurden durch die Schaffung alternativer Instrumente wie der Umsetzung eigener Schweizer Programme für Studierende gemildert. Dafür fehlte bisher aber eine explizite Rechtsgrundlage. Diese wird nun geschaffen.
Das Gesetz bildet insofern die neue Realität ab und erhöht gleichzeitig die Flexibilität in diesem Bereich. Aus Sicht der Chancengleichheit und des Ziels, dass Studierende, Lehrlinge und junge Berufsleute aus der Schweiz die Möglichkeit erhalten, sich mithilfe von Mobilitäts- und Kooperationsprogrammen mit dem Ausland für den heimischen Arbeitsmarkt fit zu machen, ist diese Vorlage sehr zu begrüssen.
Das heutige Gesetz ist über zwanzig Jahre alt und weist zahlreiche formale Lücken auf. Der Zeitpunkt der Revision auf Beginn der neuen BFI-Periode und EU-Programm-Periode ist günstig und juristisch notwendig.
Das Gesetz definiert einen Rahmen für strategische Entscheide bezüglich der Ausrichtung und Finanzierung der Förderpolitik. Mit der Revision des Bundesgesetzes werden keine Entscheide finanzieller oder strategischer Art getroffen, insbesondere nicht in der Frage einer allfälligen Assoziierung an Erasmus plus. Diese Entscheide wird das Parlament separat fällen - im Rahmen der BFI-Botschaft und einer allfälligen Botschaft für finanzielle Zusatzmittel bei einer Assoziierung an die europäischen Programme. [PAGE 1549]
Die wesentlichen Neuerungen sind der erweiterte Handlungsspielraum und die gleichwertige gesetzliche Verankerung der beiden Hauptvarianten für die Förderung im Rahmen von mehrjährigen Programmen, einerseits der Assoziierung der Schweiz an ein internationales Förderprogramm, namentlich an Erasmus plus, andererseits der Umsetzung und direkten Finanzierung eines eigenen Schweizer Förderprogramms, wie wir es in den letzten Jahren hatten. Für dieses bestand keine genügende gesetzliche Grundlage. Die Kommission hat die Entscheide des Ständerates bei diesem Geschäft geprüft und sie weitestgehend gutgeheissen.
Die WBK-N bittet Sie einstimmig, die Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung anzunehmen. In der Detailberatung hat die Kommission ein paar wenige Änderungen vorgenommen, zu denen ich dann jeweils ein oder zwei Sätze sagen werde. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.