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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-09-16

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-16

Wortprotokoll

Wir haben in unserem Rat bis heute das Konzept des nur Unterbrechens mitgetragen. Wir haben gesagt, eine Hilfestellung gemäss Artikel 10 gibt es nur, wenn die Unternehmung aufgrund eines Entscheids des Bundesrates die Erwerbstätigkeit unterbrechen muss und sämtlicher Umsatz wegfällt. Die Differenz, die wir jetzt ausräumen, besteht darin, dass es in der Fassung des Nationalrates nicht nur "unterbrechen", sondern "unterbrechen oder massgeblich einschränken" heisst. "Massgeblich" betrifft Unternehmen, die zwar durch den Bundesrat nicht formell geschlossen werden, aber praktisch in der gleichen Situation sind, weil sie durch diese Massnahmen auch getroffen werden. Sie sind also in der fast oder ganz gleichen Lage, nur werden sie nicht formell geschlossen. Das war auch die Problemlage für einige Selbstständigerwerbende in diesem Frühjahr, die sagten: Bei mir wurde zwar nicht offiziell geschlossen, aber mein Umsatz ist weggebrochen. [PAGE 880]

Jetzt ist die Frage, was "massgeblich" heisst, und es ist auch sinnvoll, dass man das auf Gesetzesstufe klärt. Gemäss Mehrheitsbeschluss sollen es gleich wie im Härtefall 60 Prozent des Umsatzes sein - zur Messgrösse sage ich gleich noch etwas. Wir haben hier aber auch vom Bundeskanzler gehört, dass wir zwischen Artikel 8a und Artikel 10 einen Unterschied haben. In Artikel 8a sind es Härtefälle, und hier geht es um die Entschädigung des Erwerbsausfalls. Ich zitiere den Bundeskanzler: "Da werden Ansprüche abgeleitet." Es hat qualitativ schon eine andere Dimension. Wenn man gemäss Minderheitsantrag 75 Prozent als "massgeblich" nimmt, also Unternehmen, bei denen mindestens drei Viertel des Umsatzes wegbrechen, die aber noch 25 Prozent oder einen Viertel des Umsatzes machen, dann ist es natürlich eine schwierige Situation, wenn man bei 74 Prozent ist. Das ist mir klar, aber wir müssen ja irgendwo eine Grenze setzen. Massgeblich ist für mich, dass der Prozentsatz entscheidend grösser als 60 Prozent sein sollte. Das ist der Grund für die 75 Prozent.

Vielleicht noch etwas zur Messgrösse, die wir eingeführt haben: Welches ist die richtige Messgrösse? Wir haben darüber diskutiert, ob man den Einbruch des Erwerbseinkommens oder den Einbruch des Umsatzes nehmen soll. Die faktische Schliessung eines Betriebes kann man nur am Umsatz messen; welche Umsätze fallen weg? Das Erwerbseinkommen ist einfach viel zu anfällig für Beeinflussung durch Abschreibungen usw. Ich glaube, es ist der richtige Weg, den man hier einschlägt.

Noch etwas zur Fünf-Jahres-Vergleichsbasis: Auch hier schliesse ich mich natürlich der Mehrheit an, das will meine Minderheit ja nicht ändern. Doch einfach noch zur Ergänzung: Es stand auch die Idee im Raum, nur das Jahr 2019 als Vergleichsgrösse zu nehmen, doch die Basis von einem Jahr allein ist etwas anfällig auf Nichtvergleichbarkeit. Ich möchte hier noch anfügen, dass in fast allen Kantonen die Steuerverwaltungen jetzt gesagt haben, dass es in diesem Covid-19-Jahr keinen Druck für die Einreichung der Steuererklärungen gibt. Es braucht ja die Steuerzahlen, wenn wir ehrlich sind. Wir hätten die Steuerzahlen aus dem Jahr 2019 in vielen Fällen gar nicht, nur schon, weil man hier zu Recht grosszügiger ist. Deshalb ist dieser Mehrjahresvergleich eine objektive Grösse. Man fängt dann auch Schwankungen auf, die in einem Jahr passiert sein könnten. Deshalb ist das die richtige Grösse.

Ich möchte noch etwas zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen: Eine Umsatzeinbusse von 75 Prozent gemäss meinem Minderheitsantrag bezieht sich auf den Jahresumsatz, weil der Jahresumsatz auch nicht manipulierbar ist. Wenn Sie sich vorstellen, dass Unternehmen während drei Monaten vielleicht fast oder ganz geschlossen wurden, aber dann in den Monaten darauf, das Beispiel habe ich am Wochenende gehört, Überzeit arbeiten und nachholen können, dann haben sie auf Jahresbasis gar nichts verloren, aber in diesen drei Monaten, die man dann ansehen würde, vielleicht 75 oder 60 Prozent. Deshalb ist der Jahresumsatz auch die richtige Basis.

Der Minderheitsantrag, um es kurz zu machen, bezieht sich nur auf die Änderung der Prozentzahl und beantragt statt der 60 Prozent diese 75 Prozent. Alle anderen Punkte sind gleich wie bei der Mehrheit. Ich hoffe, dass Sie da zustimmen.