Speck Christian · Nationalrat · 2000-03-20
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-20
Wortprotokoll
Mein Einzelantrag betrifft nicht die Marktöffnungsstufen und die Quoten, sondern die Elektrizitätserzeugerinnen und Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Endverbraucherinnen und Endverbraucher für Elektrizität aus erneuerbaren Energien - ausgenommen Wasserkraft mit einer Bruttoleistung von mehr als einem Megawatt - beliefern wollen.
Mein Antrag bedeutet eine Verschiebung auf die zweite Marktöffnungsstufe. Mit der Marktöffnung entsteht schrittweise die Möglichkeit der Direktvermarktung von Ökostrom, insbesondere durch Kleinproduzenten. Dabei handelt es sich um eine marktkonforme Weiterentwicklung der schon seit längerer Zeit existierenden lokalen und regionalen Börsen und Angebote für Sonnen- und Windenergie sowie für Energie aus kleinen, mit Wasser betriebenen Kraftwerken zu kostendeckenden Preisen. Mit der Regelung des Netzzuganges im EMG kann jeder Stromkunde, sobald die technischen Systemanforderungen erfüllt sind, auf Vertragsbasis entscheiden, ob er bei einem beliebigen Anbieter, meist gegen Aufpreis, Ökostrom beziehen will oder nicht.
Der sofortige Marktzutritt der Kleinproduzenten gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c ist heute indessen messtechnisch und organisatorisch gar nicht möglich. Das beweist insbesondere auch die Situation in Deutschland, wo die Direktvermarktung bei den Privathaushalten auch heute noch nicht bzw. nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand zum Funktionieren gebracht werden kann. Der Zutritt für Kleinproduzenten ist frühestens drei Jahre nach Inkraftsetzen des EMG realisierbar.
In diesem Kontext ist festzuhalten, dass die Kleinproduzenten ohnehin schon über grosszügige Marktprivilegien in Form von staatlich fixierten Mindestpreisen, den Vergütungsregelungen im Energiegesetz, verfügen. Diese Vergütungsregelungen von heute 15 bis 16 Rappen pro Kilowatt stehen in einem deutlichen Missverhältnis zu den Marktpreisen von 3 bis 5 Rappen und führen, insbesondere bei regionaler Häufung solcher Kraftwerke - wir alle haben das Schreiben aus der Ostschweiz bekommen -, zu unangemessenen Marktverzerrungen zulasten der Kleinkonsumenten.
Die Botschaft zum EMG weist auf den Seiten 48 und 49 auf diese Problematik hin, ohne jedoch eine taugliche Lösung vorzusehen. Ich gehe jedoch davon aus, dass diese Vergütungspraxis bei vollständiger Marktöffnung gegenstandslos wird.