Lexipedia

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2020-09-16

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-16

Wortprotokoll

Nun noch ein paar präzisierende Bemerkungen zu den Anträgen aus der Kommission:

In Artikel 2 der ersten zwei Bundesbeschlüsse will eine Minderheit der Finanzkommission, dass die Verpflichtungskredite für die Kapitalerhöhungen mit dem Rahmenkredit der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (IZA) kompensiert werden. Die APK lehnt diesen Antrag mit 19 zu 6 Stimmen ab.

Hier wurde angeführt, dass das Parlament der Gelderaufteilung für die Entwicklungszusammenarbeit mit der Verabschiedung der IZA-Vorlage bereits zugestimmt habe. Im Gegensatz zu einmaligen Staatsausgaben sind Kapitalerhöhungen ausserdem nicht mit Garantien gleichzusetzen. So oder so fliessen jedoch auch die Beiträge an die Weltbankgruppe und die Entwicklungsbanken in unsere APD-Quote, d. h. die öffentliche Entwicklungshilfe in Prozent des BNP, mit ein. Mit der Annahme dieses Antrags würden wir die erst in der letzten Session gefassten Beschlüsse der Räte desavouieren.

In Artikel 3 der ersten zwei Bundesbeschlüsse hat eine knappe Mehrheit der Kommission von 13 zu 12 Stimmen einen Artikel 3a eingefügt, der eine Unterstützung jeglicher Projekte verbietet, bei denen fossile Brennstoffe zur Anwendung kommen. Die Mehrheit begründet ihre Bedingungen zur Unterstützung von Projekten mit der Umsetzung der Agenda 2030. Der Einzelantrag Schneider-Schneiter verlangt die Streichung dieses Artikels 3a.

Noch zum Minderheitsantrag Friedl Claudia zu Artikel 3b, dessen Begründung von Frau Badran vorgetragen wurde: Frau Badran hat moniert, dass der Bundesrat diesen Antrag darum ablehnt, weil die Richtung der Politik des Bundesrates bereits in der IZA-Botschaft festgehalten sei. Frau Badran hat gesagt, dass das für die Entwicklungszusammenarbeit, nicht aber für die Weltbank gelte. Das ist falsch. Die Mehrheit der APK hat hier gerade darauf hingewiesen, dass die Vertreter des WBF gemäss Kapitel 4.2 der IZA-Botschaft, Seiten 2646 und 2647, gehalten sind, bei der Weltbankgruppe genau diese Haltung mit einzubeziehen. Die Mehrheit der APK hat das, das geht aus dem Protokoll hervor, so festgehalten.

In den Bundesbeschlüssen 1 und 2 will die Kommissionsmehrheit mit den Artikeln 3d die öffentlichen Institutionen in Gesundheit und Bildung stärken. Der Entscheid fiel mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Begründet wird diese Bestimmung mit der Tatsache, dass in vielen Entwicklungsländern die öffentliche Hand oftmals den Aufgaben nicht gewachsen ist und daher viele private Initiativen mit Entwicklungshilfegeldern unterstützt werden. Die staatlichen Institutionen seien vorrangig zu behandeln. Die Minderheit wehrt sich dagegen, dass öffentliche und private Anbieter gegeneinander ausgespielt werden. Oftmals seien eben gerade die staatlichen Strukturen das Hindernis auf dem Weg zum Erfolg. Letztendlich zähle das Ergebnis zugunsten der Bevölkerung.

Die Minderheitsanträge zu den Artikeln 3b und 3h der ersten beiden Bundesbeschlüsse lehnt die Mehrheit der Kommission jeweils mit der Begründung ab, dass weitere Bedingungen sich kontraproduktiv auf den Erfolg der Entwicklungszusammenarbeit auswirken könnten. Es gibt kein Entwicklungsland, in dem Korruption oder Landausbeutung kein Thema ist. Könnte man dort nicht mehr mit der Entwicklungshilfe tätig sein, würde man damit nicht die fehlbaren Regimes treffen, sondern einmal mehr die ärmste Bevölkerung. Auch würden solche Bedingungen im Gesetz all jenen in diesem Haus in die Hände spielen, welche unser Engagement in der Entwicklungshilfe grundsätzlich zurückfahren wollen.