Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-09-16
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Meine Forderung ist im Kern nichts Neues. Obwohl die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, sind sie im Bundeshaus nach wie vor deutlich untervertreten. Noch bis vor einem Jahr betrug der Frauenanteil im Nationalrat 31,7 Prozent, im Ständerat 13 Prozent. Mit den Wahlen 2019 hat sich die Situation zwar etwas verbessert, aber nur dank einem enormen Aufwand der Frauenorganisationen - mit einem riesigen Streik, mit der Aktion "Helvetia ruft" sowie mit sehr vielen Frauen aus allen Parteien, welche auf ihre eigenen Kantonalparteien eingewirkt haben und ausgewogene Listen eingefordert haben. Damit wurde der Frauenanteil im Nationalrat immerhin auf 41,5 Prozent, im Ständerat auf 26,1 Prozent gesteigert. So weit, so gut. Wenn jedoch dieser Effort, den ich eben geschildert habe, in Zukunft nicht im selben Umfang gemacht wird, dann erodiert der Frauenanteil leider rasch wieder. Das zeigt die Erfahrung. Beweis dafür sind auch die Kantonsratswahlen Anfang 2020, insbesondere im Kanton Schwyz mit einem Frauenanteil von nur 9 Prozent oder auch im Kanton St. Gallen, wo man nur einen Frauenanteil von 27 Prozent erreicht hat.
Immer noch gibt es Kantone, die man als eigentliche Männerbastionen bezeichnen muss. Teilweise bestehen Kantonsregierungen ausschliesslich aus Männern, zum Beispiel in Uri, im Aargau, in Graubünden, im Tessin und in Nidwalden. Der aktuelle Zustand widerspricht dem Auftrag der Bundesverfassung, wonach für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen ist.
Es gab bereits einige parlamentarische Aktivitäten, um diesen Zustand zu verbessern. Neu ist nun der Weg, wie ich diese Gleichstellung erreichen möchte, nämlich mit Anreizen statt mit fixen Quoten. Ich schlage vor, die Beiträge, welche der Bund für die Fraktionsfinanzierung einsetzt, mit Anreizen zu versehen. Fraktionsbeiträge oder -finanzierungen sollen nur noch an jene Fraktionen in vollem Umfang ausgeschüttet werden, deren Parteien auf ihren Nationalratswahllisten auch eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter aufweisen.
Damit könnte die Ausgewogenheit im Parlament verbessert werden, ohne die Wahlfreiheit der Wählerinnen und der Wähler zu beschränken. Parteien, die auf ihren Wahllisten für die Nationalratswahlen keine ausgewogene Vertretung der Geschlechter aufweisen, sollen proportional reduzierte Fraktionsbeiträge erhalten. Die Regelung kann auf die Hauptwahllisten beschränkt werden, und als ausgewogen kann ein Anteil der Frauen respektive Männer von mindestens 40 Prozent gelten. In kleinen Kantonen mit wenigen Sitzen sollen auch Ausnahmen zulässig sein, indem z. B. der Mindestproporzsatz über mehrere solche Kantone hinweg eingehalten werden kann.
Lassen Sie uns Anreize setzen, um die in der Bundesverfassung verankerten Ziele mit einfachen Anreizen zu erreichen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!