Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-09-16
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Eine Coiffeur-Lehrtochter wird bereits kurz nach Stellenantritt von ihrem Chef mehrmals täglich am Hintern und im Intimbereich berührt, obwohl sie sich dagegen wehrt. Daraufhin wird sie von ihm einmal in den Keller gebeten, um ihn zu massieren. Dabei wagt sie es in ihrer Stellung als Lernende nicht, sich ihm zu widersetzen, zumal sie unbedingt ihr letztes Lehrjahr abschliessen möchte. Im Laufe der Zeit nehmen die Forderungen des Chefs zu, bis er sie dreimal, jeweils an einem Donnerstag, vergewaltigt. Unmittelbar nachdem die Lehrtochter der Lehrlingsverantwortlichen vom erlittenen Missbrauch berichtet, wird ihr fristlos gekündigt. Das Gericht spricht dabei von einer besonders demütigenden und schwerstmöglichen Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Im Oktober 2018 spricht das Gericht der Lehrtochter fünf Durchschnitts-Monatslöhne als Entschädigung zu, nämlich 30[NB]000 Franken. Ich finde, das ist klar zu tief, und hier setzt meine parlamentarische Initiative an.
Ich möchte, dass bei einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz der Arbeitgeber, der seinen Präventionspflichten nicht nachgekommen ist, dem Opfer neu maximal zwölf Durchschnittslöhne und nicht wie bisher maximal sechs Monatslöhne als Entschädigung bezahlen muss. Das würde eine kleine Änderung des Gleichstellungsgesetzes bedeuten. Sie betrifft die Entschädigung gemäss Gleichstellungsgesetz, und diese bedeutet nicht, wie vermutet, einen Ausgleich des Schadens, sondern gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Kombination aus Schadenersatz und Strafe, das heisst auch Prävention, damit der gleiche Fall im Unternehmen nicht jemand anderem passieren kann. Die Höhe der Entschädigung bemisst das Gericht unter Würdigung aller Umstände. Das heisst, die Schwere der Rechtsverletzung und das Ausmass der Persönlichkeitsbeeinträchtigung, die durch die sexuelle Belästigung entstanden ist, sind entscheidend.
Der Gesetzgeber oder wir haben entschieden, diesen Plafond von maximal sechs Monatslöhnen einzuführen, und daran orientieren sich logischerweise auch die Gerichte. Die Fälle zeigen, dass Gerichte kaum je über fünf Monatslöhne hinausgehen, weil sie sich an diesem Plafond orientieren. Sie nehmen dazu übrigens den schweizerischen Durchschnittslohn; 2016 betrug dieser 7491 Franken. Manchmal wird auch nur der Medianlohn herangezogen, der noch einmal rund 1000 Franken tiefer liegt.
Wir müssen feststellen, dass so oder so die prozessualen Hürden sehr hoch sind. In elf Jahren gab es gerade mal sieben Fälle, in denen eine Entschädigung zugesprochen wurde. Das ist sehr wenig, und meine Änderung der Maximalentschädigungspflicht betrifft also nur ganz wenige vereinzelte Fälle. Dennoch bin ich überzeugt, dass mit dieser Initiative ein wichtiges Signal gesetzt würde.
Ich danke Ihnen herzlich für die Unterstützung!