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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-09-16

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-16

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Wasserfallen Flavia wurde am 25. Juni 2020 durch unsere Kommission geprüft, und es wurde mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, ihr keine Folge zu geben.

Die Kommission anerkennt das übergeordnete Interesse dieser parlamentarischen Initiative. Die Kommission nimmt, wie das Frau Funiciello gefordert hat, dieses Anliegen ernst. Wir müssen uns aber bewusst sein, wo wir uns gesetzlich befinden: Wir befinden uns im Gleichstellungsgesetz. Die parlamentarische Initiative Wasserfallen Flavia will demzufolge eine Erhöhung der Maximalentschädigung von sechs auf zwölf Monatslöhne. Eine Entschädigung wofür? Frau Wasserfallen hat das Beispiel eines Chefs gebracht, doch das ist eben gerade nicht das richtige Beispiel. Sie will erstens eine Entschädigung für eine Ablehnung bei einer Anstellung oder für [PAGE 1593] eine Kündigung aufgrund des Geschlechts, aufgrund des Zivilstands oder aufgrund der familiären Situation. Zweitens will sie eine Entschädigung bei sexueller Belästigung - aber nicht, wenn der Chef der Täter ist, sondern wenn der Chef nicht alle Massnahmen getroffen hat, die einen Mitarbeiter von der sexuellen Belästigung hätten abhalten können.

Die Kommission ist klar der Meinung, dass man gegen sexuelle Belästigung vorgehen muss, in diesem Fall aber nicht den Chef bestrafen sollte, sondern diejenigen, die diese abscheulichen Dinge tun. Die Kommissionsmehrheit hat Zweifel an der präventiven Wirkung, und sie ist sogar der Meinung, dass dies zu einer Beweislastumkehr führt, die man so nicht gutheissen kann. Die Minderheit möchte gerne eine Sensibilisierung und sieht diese parlamentarische Initiative als eine der möglichen Massnahmen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen gemeinsam mit der Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission hat dies mit 14 zu 11 Stimmen so beschlossen.