Minder Thomas · Ständerat · 2020-09-17
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-17
Wortprotokoll
Der Titel der vorliegenden Motion klingt attraktiv. Es ist in der Tat so, dass derzeit auch die demokratischen Rechte von einem Virus befallen sind. Seit einem halben Jahr ist keine einzige Volksinitiative mehr lanciert worden. Eine solche Inaktivität gab es seit den Siebzigerjahren, seit die Bundeskanzlei alle lancierten Initiativen erfasst, noch nie. Kollege Rieder nimmt also ein wichtiges Thema auf, das mir ebenfalls am Herzen liegt und das bisher zwischen Stuhl und Bank gefallen ist.
Dennoch lehne ich diese Motion ab. Ich begründe dies wie folgt: Ziffer 1 will den Fristenstillstand und das Verschieben von Abstimmungen im Gesetz regeln. Ich glaube, wir würden den politischen Rechten keinen Dienst erweisen, wenn wir diese Möglichkeit sogenannt offizialisieren würden. Der Fristenstillstand ist nichts anderes als ein Verbot, die politischen Rechte wahrnehmen zu dürfen. Strassensammlungen wären verboten, und die Komitees müssten ihre Unterschriftenbögen sogar während Monaten von der eigenen Homepage entfernen. Der Fristenstillstand war also zusammen mit dem Versammlungsverbot ein krasser Grundrechtseingriff, der die Versammlungsfreiheit, die Meinungsäusserungsfreiheit, die Petitionsfreiheit und eben die Garantie der politischen Rechte stark einschränkte, wenn nicht gar temporär aufhob. So etwas gab es nicht einmal während der zwei Weltkriege. In der damaligen epidemiologischen Situation war das wohl gerechtfertigt und übrigens auch verfassungsrechtlich auf Artikel 185 der Bundesverfassung, die bundesrätliche Polizeigeneralklausel, abgestützt. Es gab und gibt also bereits eine Grundlage dafür, die jedoch nur im äussersten Notfall angerufen werden sollte.
Wenn wir den Fristenstillstand nun ins Gesetz schreiben, dann bekommt dieser etwas fast Alltägliches. Gleichzeitig würden die Kriterien kaum jegliches zukünftige Ereignis abbilden. Auch für die Verschiebung von Volksabstimmungen braucht es keine spezifische Grundlage, da Artikel 10 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über die politischen Rechte dem Bundesrat bereits die Kompetenz einräumt, vier Monate im Voraus die Abstimmungsvorlagen zu definieren, die an die Urne gelangen. Im Sinne eines Actus contrarius kann er daher notfalls auch verfügen, dass eine Vorlage wieder abzutraktandieren - wie er das ja gemacht hat - oder zu verschieben sei.
Auch das sind extrem seltene Fälle. Das gab es im letzten Jahrhundert nur ein einziges Mal, ebenfalls wegen einer Seuche, und nun im vergangenen Frühling wieder. Ich möchte davon abraten, dieses Einmal-pro-Jahrhundert-Ereignis im Bundesgesetz über die politischen Rechte nachzuführen und damit quasi zu normalisieren, da es dann tendenziell - das ist meine Einschätzung - nur öfter zur Anwendung käme, sobald es eben in einem Gesetz niedergeschrieben ist.
Noch ein paar Worte zu Ziffer 2 der Motion: Hier wird die Digitalisierung aller drei Gewalten gefordert. Das ist [PAGE 888] sicherlich ein Anliegen, das wir alle teilen, bloss: Der Bundesrat ist hier der falsche Adressat, zumindest betreffend die Legislative und die Judikative. Wir, die Bundesversammlung, sowie die Bundesgerichte müssen das von uns aus aufgleisen. Ich wollte kürzlich, noch vor Corona, einen Vorstoss per Mail einreichen. Ich habe das unterzeichnete Vorstossformular eingescannt und per E-Mail an unser Ratsbüro geschickt. Der Vorstoss wurde aus formalen Gründen abgelehnt. In der Tat, solche absurden Formalismen sollten wir lieber heute als morgen abschaffen. Stattdessen sollten wir solche Vorgänge digitalisieren.
Die Gerichte schliesslich haben die Digitalisierung sehr wohl schon längst an die Hand genommen - hier sei das Projekt Justitia 4.0 erwähnt, bei dem die Gerichte, die Kantone und das Bundesamt für Justiz involviert sind. Da werden hochgesteckte Ziele verfolgt: Die papierlose Justizakte soll in wenigen Jahren im Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht durch alle Beteiligten verwendet werden können. Es besteht also fast ein Zwang zum elektronischen Büro. Prozesseingaben auf Papier sind bald unzulässig, zumindest für Behörden und berufliche Akteure. Im Oktober 2020, also in wenigen Wochen, will das Bundesamt für Justiz die gesetzliche Grundlage hierzu, das Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden, in die Vernehmlassung schicken. Es ist also in der dritten Kraft dieses Landes aufgegleist.
Voilà, der Motion liegen also durchaus gute Motive zugrunde, das anerkenne ich auch, doch ich lehne sie in dieser Form ab.