Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-09-18
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Artikel 269dter: Thema ist die Mietzinserhöhung bei Handänderung. Im geltenden Recht ist dieser Grundsatz nicht ausdrücklich enthalten. Der bisherige Text der Revisionsvorlage führte dieses Regime weiter. Neu ist, dass bei Mietzinserhöhungen wegen Handänderungen eine obere Limite gilt. Sie ist unbestritten. Neu ist nun, dass dieses Prinzip bezüglich der Handänderung im Gesetz ausdrücklich festgehalten werden soll. Damit wird gleichzeitig Artikel 269e Absatz 4 gestrichen.
Dann darf ich mir noch die Zusatzbemerkung erlauben, dass auf der Fahne zuoberst auf Seite 13 der Titel fehlt. Dort müsste ein Titel "IVbis. Handänderungen" eingeschoben werden.