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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-17

Wortprotokoll

Bei der Frage, die Herr Ständerat Fässler angesprochen hat - es geht um die Ausnahmen aufgrund von topografischen Gegebenheiten, die einer Umrüstung entgegenstehen -, ist der Nationalrat Ihnen ja entgegengekommen. Ausnahmen sind in diesem Bereich auch nach 2030 noch möglich. Ich glaube, das ist ein guter Kompromiss. Es wurde gesagt, der Einzelantrag von Nationalrat Candinas konnte wirklich breit überzeugen. [PAGE 900]

Man muss sich schon bewusst sein: Diese Mineralölsteuer-Befreiung für Dieselbusse ist ein klassischer Fehlanreiz. Das geht total in die falsche Richtung. Sie sind bis 2030 noch zugelassen, bis 2026 im Ortsverkehr. Aber ich glaube, für den Übergang ist das so richtig. Diese Frage konnte auf eine gute Art und Weise gelöst werden.

Jetzt ist in diesem Absatz 2bis noch offen, was mit den Mehreinnahmen geschieht, die durch die Aufhebung der Rückerstattung fliessen werden. Sollen diese zweckgebunden für die Förderung von CO2-neutralen, erneuerbaren Antriebstechnologien im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden oder nicht? Als Sie diese Frage letztes Mal beraten haben, habe ich mich gegenüber dieser Zweckbindung skeptisch gezeigt. Ich habe Ihnen gesagt, es gebe eben schon verschiedene Gefässe für eine solche Förderung von CO2-neutralen, erneuerbaren Antriebstechnologien im ÖV.

Ich las diese Woche zufällig den Entwurf eines Postulatsberichtes, diskutierte das mit den zuständigen Experten in meinem Departement und war etwas ernüchtert, muss ich Ihnen sagen: Es gibt zwar verschiedene Instrumente, aber die Beträge, die zur Verfügung stehen, sind ernüchternd. Dem haben wir gegenübergestellt, dass der Finanzbedarf für diese Umstellung beträchtlich ist. Das ist nicht gratis, das muss man ganz offen sagen. Es ist auch so, dass heute im öffentlichen Verkehr immer noch etwa 5400 Busse mit Dieselantrieb verkehren. Wenn Sie diese jetzt wirklich schrittweise umstellen wollen, brauchen Sie die Mittel.

Ich bin deshalb zum Schluss gekommen, dass Ihre Kommissionsmehrheit unterstützt werden kann. Es gibt zwar verschiedene Töpfe, es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, aber die Mittel, die hier zur Verfügung stehen, sind jetzt wirklich nicht berauschend.

Ich möchte mich noch zur Verfassungsmässigkeit äussern. Es ist eine wichtige Frage, welche letztes Mal auch Herr Ständerat Stark und heute Herr Ständerat Knecht zur Sprache gebracht haben. Einfach so viel zur Ausgangslage: Die auf Treibstoffen erhobene Verbrauchssteuer unterteilt sich in die Mineralölsteuer und in den Mineralölsteuerzuschlag. Der Zuschlag ist vollumfänglich für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zweckgebunden. Die Erträge aus der Mineralölsteuer hingegen fliessen zu 50 Prozent in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr, zu 10 Prozent in den NAF und zu 40 Prozent in die allgemeine Bundeskasse. Das heisst, Spielraum haben Sie sicher bei der Mineralölsteuer. Hingegen würde man beim Mineralölsteuerzuschlag die Verfassungsmässigkeit zu Recht infrage stellen. Jetzt hat aber Ihr Kommissionssprecher bereits die Präzisierung vorgebracht, dass sich diese Frage nicht stellt, weil die Zweckbindung nur die Mineralölsteuer betrifft.

Es war mir ein Anliegen, die Frage der Verfassungsmässigkeit hier auch noch auszuführen.

Ich bitte Sie, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen und damit eine weitere Differenz auszuräumen.