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Rieder Beat · Ständerat · 2020-09-17

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-17

Wortprotokoll

Das Erste zu Beginn: Wir dürfen das Ziel dieses Gesetzes nicht aus den Augen verlieren. Das CO2-Gesetz dient dazu, die CO2-Emissionen zu reduzieren, und das macht man nicht mit dem Strafrecht, sondern eben mit technischen Massnahmen und mit Lenkungsmassnahmen. Wenn Sie das Strafrecht einsetzen, darf das nur dann erfolgen, wenn Sie auch effektiv eine Wirkung erzielen.

Das Zweite, das offensichtlich vor allem im Nationalrat verloren geht, weil dort die Fragen gemäss dem Amtlichen Bulletin überhaupt nicht diskutiert wurden, erkläre ich Ihnen anhand von Artikel 52, "Hinterziehung der CO2-Abgabe": Wer wird bestraft? Vielleicht hat das auch Frau Thorens Goumaz nicht gesehen. Der Täter, der vorsätzlich handelt, wird bestraft. Der Täter, der eine Tat versucht, wird auch bestraft. Der Täter, der eventualvorsätzlich handelt, also in Kauf nimmt, dass er CO2-Abgaben hinterzieht, wird auch bestraft. Wer wird nicht bestraft? Derjenige, der unvorsichtig und unsorgfältig gehandelt hat. Genau dort haben wir in der letzten Legislatur eingegriffen und gesagt, dass wir das nicht mehr im Strafrecht haben wollen. Wir überstrapazieren diese Prozesse, wir überstrapazieren die Justiz, und wir bauen hier einen - ich brauche das Wort nicht gerne - kleinen Polizeistaat auf, der uns nichts nützt, sondern am Ende nur schadet.

Jetzt zu den Argumenten der Kohärenz von Frau Thorens Goumaz: Wir sind kohärent, wenn wir hier die Fahrlässigkeit streichen. Wir sind kohärent mit der letzten Legislatur, wenn wir im Nebenstrafrecht die Fahrlässigkeit streichen. Der Nationalrat hat diese Frage kaum und nur am Rande diskutiert, weil es keinen entsprechenden Antrag gab. Wir werden das dann in der Einigungskonferenz ausdiskutieren und eine Lösung finden.

Das Dritte betrifft die Effizienz: Das Strafrecht muss nicht effizient sein. Es muss Verschulden bestrafen, das uns als genügend grosses Unrecht erscheint. Mit der Effizienz kommen wir in ein Fahrwasser, das wir eben vermeiden wollen. Ich kann schon verstehen, dass die Verwaltung die Fahrlässigkeit gerne drin haben möchte. Es ist einfacher, jemanden der fahrlässigen Tatbegehung zu überführen und ihm dann eine Busse vor den Kopf zu knallen. Aber wir müssen hier wirklich auch uns, die Bürgerinnen und Bürger, im Auge behalten und dort eingreifen, wo wir Täter haben, die bewusst und gezielt gegen das Gesetz verstossen wollen. Zum Beispiel würde der Dieselskandal in Deutschland, eine klare, vorsätzliche Tatbegehung, durch dieses Gesetz auch bestraft. Aber derjenige, der aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit ein Formular falsch ausfüllt, geht das erste Mal straffrei aus. Kommt er dann beim nächsten Mal noch einmal mit der gleichen Entschuldigung, wird es nicht mehr reichen, weil man ihm dann aufgrund des vorherigen Verhaltens und seines wiederholten gleichen Vorgehens den Vorsatz nachweisen kann.

Ich glaube, wir sind kohärent, wenn wir diese Position des Ständerates jetzt durchziehen. Sonst wird es auch bei der zukünftigen Gesetzesberatung im Strafrechtsbereich immer ein Hin-und-her-Schwanken sein.