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Kälin Irène · Nationalrat · 2020-09-17

Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Transparenz ist in einer Demokratie zentral. Ja, Transparenz ist ein Grundpfeiler für eine funktionierende Demokratie. In der politischen Debatte entstehen die für uns alle verbindlichen politischen und rechtlichen Regeln des Zusammenlebens. Es ist deshalb wichtig, dass die Strukturen und Verfahren der politischen Meinungsfindung und der politischen Meinungsbildung demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien entsprechen.

In jedem gesellschaftlichen Bereich spielt Geld eine wesentliche Rolle, auch in der Politik. Kein Abstimmungskampf, kein Wahlkampf kommt ohne Geld aus. Keine Initiative kann ohne finanzielle Mittel gestemmt werden. Wer wofür von wem wie viel Geld erhält, ist entscheidend. Umso stossender und auch erstaunlich ist es, dass wir auf nationaler Ebene bisher keine Transparenz der Parteienfinanzierung und der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen kennen. Dafür wurden wir auch international immer wieder gerügt, zu Recht, denn Transparenz ist unabhängig vom Politiksystem. Eine Demokratie kann von sich nicht behaupten, eine der besten der Welt zu sein, wenn sie nicht transparent ist und nicht bereit ist, Transparenz gegenüber den Stimmbürgerinnen und Wählerinnen zu schaffen.

Dass dieses Transparenzdefizit für eine Demokratie wie die unsere äusserst stossend ist, hat auch unsere Bevölkerung erkannt. So fungiert die mangelnde Transparenz in der Politikfinanzierung immer wieder oben auf dem Sorgenbarometer unserer Bevölkerung. In verschiedenen Kantonen wurde in den letzten Jahren und Monaten kantonalen Volksinitiativen zum Durchbruch verholfen. Die Bevölkerung hat diese angenommen und den kantonalen Transparenz-Initiativen zugestimmt.

Deshalb ist auch die nationale Transparenz-Initiative sehr zu begrüssen, die den Anstoss für die heutige Vorlage gegeben hat. Auch der vorliegende Gegenentwurf trug in der ursprünglichen Version des Ständerates der Wichtigkeit des Anliegens noch Rechnung, auch wenn er die Schwellenwerte für die Offenlegung von Spenden viel zu stark angehoben hat. Doch dann hat unsere SPK den Gegenentwurf zerpflückt und ihn bis zur Unkenntlichkeit verwässert, sodass der heute vorliegende Entwurf der Kommission den Namen "Transparenz bei der Politikfinanzierung" nicht mehr verdient.

Das Herzstück der Transparenz-Initiative wie auch des Gegenvorschlages des Ständerates war die Offenlegung von Spenden. Doch die Version der Mehrheit der SPK hält mit den Anträgen zur Streichung von Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b und von Artikel 76c Absatz 2 Buchstabe c an der Anonymität von Spenden fest. Damit bleiben sämtliche Zuwendungen an politische Parteien weiterhin völlig verborgen und intransparent. Damit hat die Vorlage ausser dem Titel mit Transparenz nicht mehr viel gemeinsam.

Zum Glück können wir das heute mit dem Konzept der Minderheit Streiff noch korrigieren. Das ist zwingend notwendig, wenn wir das Herz der Transparenz wieder zum Schlagen bringen wollen. Zuwendungen gehören offengelegt, und zwar ab einem Schwellenwert von 10[NB]000 Franken. Beides ist zentral, denn ohne vernünftige Schwellenwerte für die Offenlegung von Spenden nützen auch Offenlegungspflichten nichts. Nur mit einer Offenlegungspflicht und vernünftigen Schwellenwerten wird dem Anliegen nach mehr Transparenz in der Politikfinanzierung Rechnung getragen und stimmt der Inhalt der Vorlage auch wieder mit dem Titel überein.

Doch es drohen auch noch andere Organe dieser Vorlage zu versagen, auch die Kontroll- und Sanktionsorgane fehlen weitgehend. Der vorliegende Entwurf sieht lediglich eine administrative Vollständigkeitskontrolle vor; gebüsst werden soll nur, wenn jemand vorsätzlich gehandelt hat. Hier muss nachgebessert werden. Die zuständigen Stellen sollen auch eine inhaltliche Prüfung der gemachten Angaben vornehmen, und Straftaten, von denen sie anlässlich ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen, sollen auch bei Fahrlässigkeit bei der[NB]zuständigen[NB]Strafverfolgungsbehörde angezeigt werden können.

In der Hoffnung, dass wir während der Debatte hier das Herz dieser Transparenzvorlage wieder zum Schlagen bringen und auch die anderen Organe vor dem Versagen bewahren, werden wir auf das Geschäft eintreten. Sollte aber auch nach erfolgter Beratung das Innere dieser Transparenzbemühungen fehlen, werden wir die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen. Denn Transparenz ohne Transparenz gibt es nicht, und eine Transparenzvorlage, die im Kern versagt, ist weder den Namen wert noch das Papier, auf dem sie steht.