Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-17
Wortprotokoll
Sie haben jetzt einiges gehört. Zur Verbesserung der Kontrolle an den Schengen-Aussengrenzen und zur Stärkung der inneren Sicherheit soll im Rahmen der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit eine Reihe von Verbesserungen an den bereits bestehenden und auch funktionierenden Informationssystemen realisiert werden. Es geht dabei insbesondere darum, auch den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Mit dem Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen des Schengener Informationssystems geht es heute um die Überarbeitung des SIS. Das ist die sogenannte Vorlage 2. Ich möchte gerne auch noch erwähnen, dass ja Schengen in der Volksabstimmung vom Mai 2019, als wir über die Waffenrichtlinie abgestimmt haben, indirekt noch einmal bestätigt wurde. Ausserdem wird unabhängig vom SIS eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich vorgeschlagen. Diese Gesetzesanpassung dient der Erstellung einer ausführlichen Statistik zu den Rückkehrentscheiden, sowohl bei Drittstaatsangehörigen wie auch bei EU/EFTA-Angehörigen.
Ich äussere mich zuerst zu Vorlage 1: Die erste Vorlage dient der Schaffung einer Transparenz, die einem wiederholt geäusserten Anliegen der zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone, also auch der Politik, entspricht. Sie wird es erlauben, eine vollständige Statistik zu den Rückkehrentscheiden einschliesslich der Landesverweisung von allen Ausländerinnen und Ausländern zu erhalten. Dazu sollen zusätzlich zu den neu für das SIS notwendigen Registrierungen der Rückkehrentscheide bei Drittstaatsangehörigen auch die Rückkehrentscheide bei Angehörigen der EU/EFTA-Staaten im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) registriert werden. Zudem sollen auch alle Landesverweisungen im Zemis registriert werden. Dabei werden auch die Gründe erfasst, die zum Rückkehrentscheid geführt haben.
Im heutigen Zemis werden Wegweisungsentscheide und Landesverweisungen durch die Kantone nicht systematisch erfasst. Aus diesen Gründen können die Zahlen nicht statistisch ausgewertet werden. Es besteht heute keine Möglichkeit, auch die Kantone dazu anzuhalten, diese Vorgänge systematisch zu melden. Das war auch der Grund für die Kontroverse, die diesen Sommer über die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative bzw. die Zahlen der Landesverweisungen entbrannt ist. Es ist heute gar nicht möglich, alle Daten zu erfassen, weil das Zemis nicht alle Angaben enthält und [PAGE 1626] die Kantone nicht angehalten sind, hier die entsprechenden Einträge zu machen.
Das wird erst mit der Inkraftsetzung des vorliegenden Bundesbeschlusses zur Übernahme und Umsetzung der neuen SIS-Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Bestimmungen der Vorlage 1 ab Dezember 2021 möglich sein. Eine erste Auswertung aufgrund der im Zemis erfassten Daten dürfte voraussichtlich Ende 2022 möglich sein. Die vorgeschlagene Verbesserung der Statistik zu den Rückkehrentscheiden wird auch den Vollzug der Landesverweisungen und der damit verbundenen Rückkehrentscheide verbessern.
Ich komme zur zweiten Vorlage. Für den Informationsaustausch zwischen den Schweizer und den ausländischen Sicherheitsbehörden und damit für die Sicherheit der Schweiz und auch die Kriminalitätsbekämpfung ist das SIS heute unerlässlich. Allein in der Schweiz werden täglich - täglich! - 300[NB]000 bis 350[NB]000 Abfragen getätigt. Das SIS ermöglicht es den zuständigen Behörden der Schengener Mitgliedstaaten, Ausschreibungen zu Personen oder Gegenständen vorzunehmen.
Ich möchte noch eine Zahl korrigieren, die vorhin genannt wurde: Es sind etwa 950[NB]000 Personen ausgeschrieben. Der Rest sind Sachausschreibungen. Das SIS ermöglicht es den zuständigen Behörden der Schengener Mitgliedstaaten, Ausschreibungen zu Personen oder Gegenständen, das heisst also auch zu Diebesgut oder anderen Sachgegenständen, vorzunehmen.
Gründe für eine Ausschreibung sind die Einreiseverweigerung für Personen, die den Schengen-Raum nicht betreten dürfen, Fahndungen nach Personen, die Suche nach vermissten Personen oder die Fahndung nach verlorenen oder gestohlenen Gegenständen wie etwa Reisepässen, Autos oder Waffen.
Dank dieses Systems ist ein gemeinsamer europäischer Fahndungsraum entstanden, in dem die europäischen Polizeien 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche nach gesuchten Personen oder Sachen effizient und zielgerichtet fahnden können. Die zuständigen Behörden haben allerdings nur auf jene Daten Zugriff, die sie zur Erfüllung ihrer konkreten Aufgabe tatsächlich benötigen. Eine Behörde hat nicht einfach auf alle Daten Zugriff. Einen solchen Zugriff auf SIS-Daten haben zudem zum Beispiel die Grenzkontrollorgane, die Polizei, die Justiz und die Migrationsbehörden sowie visaausstellende Behörden, jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Wie in meinen einleitenden Worten erwähnt, soll das SIS auch an die neuen Herausforderungen in den Bereichen Migration und innere Sicherheit angepasst und dadurch verbessert werden. Die beantragten Änderungen dienen unter anderem einer verbesserten Information über terroristische Gefährder, der Aufklärung von Verbrechen, auch - das möchte ich noch einmal klar betonen - einem verbesserten Opferschutz, einer Beschleunigung des Informationsaustausches und einer Harmonisierung der Ausschreibung von Einreiseverboten sowie neu der Ausschreibung von Rückkehrentscheiden bei Drittstaatsangehörigen.
Die Inbetriebnahme des überarbeiteten SIS ist schengenweit für 2021 geplant. Mit der Gutheissung des Verpflichtungskredites für die Weiterentwicklung von Schengen/Dublin haben Sie bereits die Grundlage dafür geschaffen. Der Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen beteiligt sich in den nächsten zwei Jahren mit einem Beitrag in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro an der Finanzierung des Informatikprojekts SIS des Fedpol.
Die Weiterentwicklungen des SIS erfordern gesetzliche Anpassungen. Sie betreffen die Zugriffsrechte, die Lieferung der Daten an das SIS und den Erlass von Einreiseverboten. Beantragt werden Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz, im Asylgesetz, im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, im Strafgesetzbuch und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes.
Die Lieferung biometrischer Daten an das SIS soll im Ausländer- und Integrationsgesetz geregelt werden. Seit Mai 2019 besteht eine vorübergehende Regelung auf Verordnungsstufe, die eine automatisierte Lieferung der Fingerabdrücke, sofern vorhanden, aus der Datenbank Afis an das nationale SIS zulässt, wenn eine Einreiseverweigerung im SIS erfasst ist. Neu soll dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die auch auf die Erfassung von Rückkehrentscheiden im SIS anwendbar sein soll. Konkret müssen dafür die biometrischen Daten der von einem Einreiseverbot oder einem Rückkehrentscheid betroffenen Person in Afis erfasst werden, wenn sie nicht schon vorher registriert waren. Der Bundesrat wird das Verfahren und die Zuständigkeiten für die Erfassung und Übermittlung der Daten regeln.
Dann noch etwas zur Vernehmlassung: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat beide Vorlagen gutgeheissen. Daher blieben sie grösstenteils unverändert.
Noch ein Wort zum Datenschutz - Nationalrat Flach hat hier schon Ausführungen gemacht -: Der Datenschutz wurde sowohl bei der Ausarbeitung der EU-Verordnung als auch bei der Umsetzung in das Schweizer Recht umfassend berücksichtigt. Der europäische Datenschutzbeauftragte war in die Erarbeitung der Vorlage involviert, genauso wie bei uns der Edöb involviert war.
Für die Umsetzung der Vorlage 2, die eine Schengen-Weiterentwicklung darstellt, gilt eine Frist von zwei Jahren. Die Verschiebung im parlamentarischen Prozess führt hier zu einer Verzögerung. Es dürfte eine Überschreitung der Zweijahresfrist um fünf Monate resultieren. Es sollte aber trotzdem möglich sein, dass die Vorlagen, wenn Sie ihnen zustimmen, Ende 2021 tatsächlich umgesetzt werden können. Die neuen SIS-Verordnungen sehen eine Änderung vor, die es ermöglichen soll, zur Verifizierung der Identität einer Person eine Abfrage des SIS anhand von Fingerabdrücken vorzunehmen. Diese Änderung im Zusammenhang mit dem SIS-Afis muss bereits auf den 28. Dezember 2020 in Kraft sein. Es ist nicht möglich, dies einzuhalten, aber nach einer Interessenabwägung scheinen die Risiken und Nachteile einer verspäteten Übernahme vertretbar.
Noch etwas zur Rückweisung der Vorlage, für die sich Herr Addor mit seiner Minderheit II eingesetzt hat. Ich möchte es hier ganz klar sagen: Die Vorlage hat keine Auswirkung auf die Anordnung einer Landesverweisung. Es geht hier nicht irgendwie um einen dynamischen Eingriff in das schweizerische Recht. Eine Landesverweisung wird durch die schweizerischen Gerichte ausgesprochen. Es geht nur darum, zu gewährleisten - und das ist vielleicht ein Missverständnis -, dass hier bei den Rückkehrentscheiden im SIS neu auch die rechtskräftigen Landesverweisungen ausgeschrieben werden können. Es geht also um eine Verbesserung der inneren Sicherheit! Wenn also ein Drittstaatsangehöriger in der Schweiz einen Landesverweis hat, wird er neu auch bei den Rückkehrentscheiden im SIS ausgeschrieben und darf nicht in den Schengen-Raum einreisen. Mit[NB]der[NB]Aussprechung von Landesverweisen hat das nichts[NB]zu[NB]tun, das bleibt autonom in unserer Zuständigkeit, so, wie das auch autonom in der Zuständigkeit anderer Staaten bleibt. Aber die[NB]Rückkehrentscheide sollen ausgeschrieben werden.
Ich möchte namens des Bundesrates bitten, auf die Vorlage einzutreten.